Recht

Symbolbild: Verschiedene Gesetzessammlungen.
© bgb / HWK Kassel

Wenn guter Rat teuer ist

Es wäre gut, wenn alle Geschäftsbeziehungen stets nach Treu und Glauben verliefen, Verträge stets eingehalten würden und jedermann zu seinem Wort stünde. Da dem – gerade im Geschäftsverkehr – so leider nicht ist, sind Konflikte nahezu unausweichlich. Die gesetzlichen Regelungen sind hierbei oftmals sehr kompliziert und komplex. Häufig kann den Buchstaben des Gesetzes gar nicht so einfach entnommen werden, was diese in der Praxis bedeuten. Um Sie dabei nicht im Regen stehen zu lassen, bieten wir Ihnen auch in diesem Bereich auf verschiedene Weise Unterstützung an.

Zudem nehmen wir als Kammer auch auf anderen Gebieten Aufgaben wahr, die der Durchsetzung Ihrer Rechte dienen.

Portrait von Susanne Loewens
Ansprechpartner

Susanne Loewens
stv. Hauptgeschäftsführerin, Abteilungsleiterin Recht & Organisation

Tel. 0561 7888-143
susanne.loewens@hwk-kassel.de

Portrait von Michael Buhrow
Ansprechpartner

Michael Buhrow
Rechtsberatung

Tel. 0561 7888-121
michael.buhrow@hwk-kassel.de

Weitere Informationen

Rechtsberatung

Hier erfahren Sie, in welchen Bereichen Sie rechtliche Beratung erhalten können. Welche Leistungen Ihnen Ihre Handwerkskammer bietet und wohin Sie sich mit speziellen Anliegen wenden können.

Schlichtungsstelle

Eine Vertragsstreitigkeit muss nicht immer gleich vor Gericht enden. Eine der Aufgaben der Handwerkskammer ist es, eine Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Handwerksbetriebes und ihren Auftraggebern einzurichten. Hier können Sie versuchen, Streitigkeiten mit Ihren Vertragspartnern gütlich und zügig zu schlichten.

Schwarzarbeitbekämpfung

Was vielen nicht bekannt ist: Schwarzarbeit leistet auch der, der in einem zulassungspflichten Handwerk tätig ist ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein. Die Handwerkskammer ist zwar keine Ermittlungsbehörde, dennoch können wir im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem Verdacht auf handwerkliche Schwarzarbeit nachgehen und die zuständigen Ordnungsbehörden über Verstöße in Kenntnis setzen.

Träger öffentlicher Belange

Träger öffentlicher Belange sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, insbesondere Behörden aber auch Kammern, deren Anhörung und Einbeziehung bei bestimmten Bauvorhaben gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier erfahren Sie, was wir für Sie dabei tun können.

Datenschutz

Neben dem deutschen Recht gelten auch europäische Regelungen für den Datenschutz, über den wir informieren.