18. Hessischer Gestaltungspreis 2023

Sekretär aus Kirschbaum von Lukas Thannheimer, Gestaltungspreis 2021 (© Sonja Rode)

Zielsetzung

Mit dem Hessischen Gestaltungspreis werden Arbeiten von hessischen Handwerkerinnen und Handwerkern ausgezeichnet, die sich durch ihre besondere Gestaltungskompetenz hervorheben. Gefragt sind innovative Objekte, die zukunftsweisende Ideen umsetzen sowie material- und funktionsgerecht gefertigt sind. Der Wettbewerb würdigt die Bedeutung des gestaltenden Handwerks, als wichtigen Teil des kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Hessen. Er wird alle zwei Jahre von der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern ausgeschrieben und vom Hessischen Wirtschaftsministerium finanziell unterstützt.

Teilnahmeberechtigte

Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind:

  • Handwerkerinnen und Handwerker, die einen Gesellenbrief in einem Handwerk erworben haben und selbständig einen, bei den hessischen Handwerkskammern eingetragenen Betrieb führen oder dort angestellt sind.
  • Handwerkerinnen und Handwerker, die selbständig in Hessen tätig sind, eine Qualifikation erworben haben, die die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht, Mitglied des Bundesverband Kunsthandwerk (BK) bzw. von Keramik Hessen e.V. sind.
  • Nicht zugelassen sind Lehrer, Dozenten und Ausbilder, die hauptberuflich an Aus- und Weiterbildungsstätten des Handwerks tätig sind.

Zur Teilnahme am Nachwuchs- und Gesellenpreis berechtigt sind:

  • Gesellinnen und Gesellen bis 28 Jahre (Stichtag: 11. Juni 2023), die einen Handwerksberuf erlernt haben und deren Ausbildungsstätte in Hessen ansässig ist: mit Arbeiten, die während ihrer Ausbildungszeit entstanden sind (ausschließlich zum Nachwuchspreis) oder mit ihrem Gesellenstück (ausschließlich zum Gesellenpreis).
  • Auszubildende bis 26 Jahre (Stichtag: 11. Juni 2023), die einen Handwerksberuf erlernen und deren Ausbildungsstätte in Hessen ansässig ist: mit Objekten, die während ihrer Ausbildungszeit entstanden sind (ausschließlich zum Nachwuchspreis).

Die Preise

Der Gestaltungspreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Er wird in den folgenden vier Kategorien mit je 2.000 Euro vergeben. (Beispielhaft sind einige Produktzuordnungen für die Kategorien aufgeführt)

  • Möbel + Skulpturen – Tische, Stühle, Schränke, Regale, Raumteiler, Betten, Stelen, Außenobjekte
  • Wohnen + Leben – Wohnaccessoires, Geschirr, Gläser, Vasen, Decken, Teppiche, Leuchten, Fotografie, Buchbinderarbeiten, Papier, Video, Lichtobjekte, Experimentelles, Raumgestaltung
  • Mode + Accessoires – Mäntel, Kleider, Taschen, Gürtel, Schuhe, Hüte, Schals, Dessous
  • Schmuck + Gerät – Ringe, Ketten, Ohrringe, Broschen, Bestecke, Gold- und Silbergerät

Zur Nachwuchsförderung werden im Rahmen des Hessischen Gestaltungspreises zwei weitere Preise in Höhe von je 1.000 Euro vergeben: Gesellenpreis und Nachwuchspreis.

Anmeldeschluss zum Wettbewerb ist Sonntag, 11. Juni 2023

Zum Download stehen ein Merkblatt mit weiterführenden Informationen bereit sowie das Bewerbungsformular.