Stehenbleiben ist Stillstand. Wissen ist Macht.Studium & Fördermöglichkeiten
Sichern Sie Ihre berufliche Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens.
Aufstiegs-BAföG
Wer sich beruflich weiterbilden will, muss in aller Regel investieren: Arbeit, Zeit, Engagement und Geld werden gebraucht, um sich zur Handwerksmeisterin bzw. zum Handwerksmeister zu qualifizieren. Zumindest die finanzielle Situation kann sich mit Hilfe des so genannten »Aufstiegs-BAföG« durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz entspannen.
Sie haben Fragen rund um die Beantragung des Aufstiegs-BAföG? Dann wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige BAföG-Amt.
Sie haben bereits BAföG beantragt und benötigen noch das Formblatt Z oder Formblatt M? Dann senden Sie der zuständigen Ansprechpartnerin bitte das Formblatt vorausgefüllt zu, damit eine schnelle und reibungslose Bearbeitung erfolgen kann.
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.
Studium
Meisterinnen und Meister sowie beruflich gleichwertig Fortgebildete können seit dem Wintersemester 2009 / 2010 an Universitäten und Fachhochschulen studieren. Hierfür ist neben der bestandenen Meister- oder Fortbildungsprüfung kein weiterer Leistungsnachweis erforderlich.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an der ausgewählten Hochschule. Dieses Gespräch ist jedoch nicht entscheidend für die tatsächliche Studienzulassung, sondern dient der Information des Studienbewerbers und seiner eigenen Beurteilung der Studierfähigkeit.
Eine Ausnahme von diesem Verfahren stellt die Bewerbung für Studiengänge dar, die von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden.
Weiterbildungsstipendium
Die Bundesregierung unterstützt gezielt mit einem Weiterbildungsstipendium begabte junge Absolventinnen und Absolventen in einer Weiterbildung. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium kann sich, wer:
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
- die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist oder
- ihre / seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- weder Studentin bzw. Student noch Hochschulabsolventin bzw. Hochschulabsolvent ist,
- zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist (in zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen).
Gefördert werden:
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z.B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Fachwirt, Fachkaufmann/-frau),
- der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen (Förderhöchstbetrag ab 01.01.2025 9.135 Euro). Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.
Ansprechpartner in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis des Bewerbenden eingetragen war. Die Handwerkskammer Kassel ist einer dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderungsfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiaten nehmen wir jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare können Sie bei uns anfordern.
Inken Aulenbacher
Sachkundenachweis, Begabtenförderung, Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills
Tel. 0561 7888-135
inken.aulenbacher@hwk-kassel.de
Hier können Sie den Antrag für ein Weiterbildungsstipendium herunterladen.
Studieren mit Berufserfahrung
Der Fachkraft von heute neue Möglichkeiten für die berufliche Entwicklung zu eröffnen – das ist das Ziel des Aufstiegsstipendiums. Das Förderprogramm unterstützt Berufserfahrene, die besonderes Talent und Engagement bewiesen haben, bei der Durchführung eines ersten Hochschulstudiums.
Das Programm erhöht die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und ermöglicht Fachkräften die weitere berufliche Entwicklung.
Die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiat:innen durch und begleitet diese während des Studiums.
Voraussetzungen
- eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
- eine dem Abschluss der Ausbildung anschließende Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung und vor Studienbeginn,
- ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, u.a. durch die Note der Berufsabschlussprüfung oder durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers,
- noch kein Hochschulabschluss. Für bereits Studierende gilt: Eine Bewerbung ist bis zur Beendigung des zweiten Studiensemesters möglich.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Mailkontakt »Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung«: aufstieg@sbb-stipendium.de