Ausbildungsvertrag

Lehrlingsrolle
Sie haben Fragen rund um die vertragliche Gestaltung von Ausbildungs- oder Umschulungsverträgen bzw. der Erstellung von Verträgen zur Einstiegsqualifizierung? Die Mitarbeiterinnen der Lehrlingsrolle helfen Ihnen gern weiter.
Die Handwerkskammer hat zur Regelung, Überwachung und Förderung sowie zum Nachweis der Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ein Verzeichnis zu führen, in das die in ihrem Bezirk bestehenden Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen werden. Jeder Betrieb, der eine:n Auszubildende:n einstellt, muss einen Ausbildungsvertrag schließen und uns vorlegen. Wir prüfen, ob der Vertrag korrekt ist und tragen den Auszubildenden / die Auszubildende dann in die Lehrlingsrolle ein.
Die Mitarbeiterinnen Lehrlingsrolle betreuen alle Auszubildenden bzw. Umschüler sowie die Ausbildungsbetriebe von der Beratung vor Vertragsabschluss, Eintragung des Vertrages, Vertragsverlängerung oder bis hin zur Gesellen- oder Abschlussprüfung. Darüber hinaus beantworten sie auch u.a. Fragen aus folgenden Bereichen:
- Eintragungsvoraussetzungen
- Ausbildungszeit, Probezeit, Vergütung, Urlaub
- Anrechnung von vorangegangenen Ausbildungszeiten
- Ausbildungsdauer (Verkürzung, Verlängerung)
- Ausbildungsvergütung
- Ärztliche Bescheinigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Änderung bzw. Löschung von Ausbildungsverträgen
- Ausbildungsstatistik
- Einstiegsqualifikation
- Bestätigung von Ausbildungszeiten für Rentenzwecke
- Überstellung zu einem anderen Prüfungsausschuss
Patricia Drietchen
Lehrlingsrolle
Tel. 0561 7888-185
patricia.drietchen@hwk-kassel.de
Ausbildungsvertrag
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Ratgeber
Vor dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages, während der Ausbildung oder zum Ende der Ausbildung ergeben sich häufig viele Fragen. Unser »Ratgeber« hilft Ihnen, Antworten zu finden.
Natürlich stehen Ihnen auch die Ausbildungsberater:innen jederzeit für Fragen zur Verfügung.