Der Meisterbrief – ein Qualitäts- und VertrauenssiegelMeister im Handwerk

Der Meisterbrief ist ein Qualitäts- und Vertrauenssiegel für Produkte und Leistungen des Handwerks. Mit dieser Qualifikation weisen Sie gegenüber Ihren Kunden aus, dass Sie können, was Sie anbieten.

Symbolbild: Eine Kfz-Mechatronikerin mit einem Motorteil in den Händen.
© Andreas Fischer

Meister im Handwerk

Meister im Handwerk – dieser Titel steht für Qualität, Kundenorientierung und Zuverlässigkeit. Das wissen auch Ihre Kunden.

Es gibt zahlreiche Gründe, den Meisterbrief anzustreben:

  • um mit der Meisterprüfung alle notwendigen fachlichen, betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Qualifikationen zu erlernen.
  • um sich im Beruf selbst zu verwirklichen und ein eigenes Unternehmen zu führen.
  • um einen bestehenden Betrieb zu übernehmen.
  • um sich als Angestellter oder Chef einen Arbeitsplatz zu sichern.
  • um junge Menschen im Handwerk auszubilden.
  • um damit freien Zugang zur Hochschule zu erhalten.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Meisterprüfung ist gem. § 49 Abs. 1 und 2 HwO zuzulassen:

  • wer eine Gesellenprüfung in dem Handwerk bestanden hat, in dem er die Meisterprüfung ablegen will.
  • wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.

Die reine Teilnahme an den Meistervorbereitungskursen ohne die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, sorgt nicht für die Zulassung zur Prüfung.

Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, reichen Sie den Zulassungsantrag bitte mit folgenden Nachweisen bei uns ein:

  • Gesellenprüfungszeugnis / Ausbildungsabschlusszeugnis (in Kopie).
  • Nachweis über berufliche Tätigkeit als Geselle / Facharbeiter vom Arbeitgeber (in Kopie) sofern für die Zulassung notwendig.
  • Ggf. Zeugnisse über eine bereits bestandene Meisterprüfung oder Prüfungsteile (in beglaubigter Kopie).
  • Ggf. Zeugnis über eine bereits bestandene Techniker-/ Ingenieurprüfung bzw. sonstige anrechenbare Prüfungen (in beglaubigter Kopie).

Prüfung und Gebühren

Prüfung

Die Meisterprüfung gliedert sich in vier selbständige Prüfungsteile:

  • Teil I: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
  • Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
  • Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Die rechtlich selbstständigen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt werden. Die Teile III und IV sind für alle Handwerke gleich. Wir empfehlen, mit diesen beiden Teilen auch zu beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Befreiung von einzelten Prüfungsteilen möglich. Auskünfte hierüber erhalten Sie von der Ansprechpartnerin für das entsprechende Handwerk.

Verordnungen über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung finden Sie unter Meisterprüfungsverordungen.

Gebühren

Die Prüfungsgebühren der Meisterprüfung finden Sie ab Nr. 25 im Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Kassel. Sie betragen derzeit:

  • Teil I: 420 €
  • Teil II: 420 €
  • Teil III: 340 €
  • Teil IV: 235 €

Im Teil I der Meisterprüfung können weitere Kosten für die Werkstatt und technische Ausstattung, Materialkosten und/oder Schaumeisterkosten entstehen. Die genauen Beträge variieren hierbei zwischen den jeweiligen Handwerken, genauere Informationen zu Gebühren und Nebenkosten erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin der Handwerkskammer Kassel.

Sofern eine Neufassung des Gebührenverzeichnisses erfolgt, behält sich die Handwerkskammer Kassel eine Anpassung an die neuen Beträge ausdrücklich vor.

Prüfungstermine Teil III und IV

An den nachfolgenden Prüfungsterminen finden ausschließlich schriftliche Prüfungen statt. Die Prüfungstermine sind unter Vorbehalt.

Wenn Sie einen Vorbereitungslehrgang in einem Bildungszentrum vor Ort besuchen, dann ist eine separate Anmeldung zur Prüfung nicht erforderlich. Bei Wiederholungsprüfungen oder der Teilnahme ohne Vorbereitungslehrgang melden Sie sich bitte spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich zur Prüfung an.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Einladung per Post ca. 3 Wochen vor dem Prüfungstermin. Beachten Sie bitte, dass die Teilnehmerzahlen in unseren Prüfungen begrenzt sind und die Teilnehmer im Lehrgang Vorrang haben.

Die Voraussetzung für das Ablegen der Prüfung ist die Zulassung zur Meisterprüfung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Kassel. 

Prüfungstermine Teil III

Kassel: 02. März 2024 | 09. März 2024 | 27. April 2024 | 29. Juni 2024 | 06. Juli 2024 | 13. Juli 2024 | 02. November 2024 | 14. Dezember 2024

Fulda: Termine auf Anfrage

Marburg: Termine auf Anfrage

 

Prüfungstermine Teil IV

Kassel: 03. Februar 2024 | 24. Februar 2024 | 23. März 2024 | 04. Mai 2024 | 22. Juni 2024 | 06. Juli 2024 | 03. August 2024 | 28. September 2024 | 23. November 2024 | 30. November 2024

Marburg: Termine auf Anfrage

Ansprechpartner

  • Prüfungsverfahren Teile I u. II der Handwerke:
    Bäcker, Fleischer, Friseure, Modellbauer, Tischler
  • Prüfungsverfahren Teile III u. IV
Portrait von Andrea Alt
Ansprechpartner

Andrea Alt
Meisterprüfung

Tel. 0561 7888-178
andrea.alt@hwk-kassel.de

  • Prüfungsverfahren Teile I u. II der Handwerke:
    Augenoptiker, Elektrotechniker,
    Installateur und Heizungsbauer,
    Kraftfahrzeugtechniker (Fulda und Kassel),
    Land- und Baumaschinenmechatroniker
Portrait von Jessica Goßmann
Ansprechpartner

Jessica Goßmann
Meisterprüfung

Tel. 0561 7888-130
jessica.gossmann@hwk-kassel.de

  • Prüfungsverfahren Teile I u. II der Handwerke:
    Dachdecker, Feinwerkmechaniker,
    Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
    Holzblasinstrumentenmacher,
    Kraftfahrzeugtechniker (Korbach und Marburg),
    Maler und Lackierer, Maurer und Betonbauer,
    Metallbauer, Zimmerer
Portrait von Theresa Voigt
Ansprechpartner

Theresa Voigt
Meisterprüfung

Tel. 0561 7888-177
theresa.voigt@hwk-kassel.de

  • Abteilungsleiter Meister- und Fortbildungsprüfungen
  • Geschäftführung Meisterprüfunsgausschüsse
Portrait von Uwe Sachelli
Ansprechpartner

Uwe Sachelli
Abteilungsleiter Meister- & Fortbildungsprüfungen

Tel. 0561 7888-131
uwe.sachelli@hwk-kassel.de

Aufstiegsprämie

Ein doppelter Grund zur Freude: Sie haben Ihre Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen? Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort war zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen gelegen? Dann haben wir noch eine gute Nachricht: Sie haben Anspruch auf die Aufstiegsprämie des Landes Hessen in Höhe von 1.000 Euro.

Was ist dafür zu tun? Bitte den entsprechenden Förderantrag ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit einer Kopie Ihres Meisterprüfungszeugnisses innerhalb der Rücksendefrist von sechs Wochen an die Handwerkskammer Kassel senden. Eine Kopie des Meisterprüfungszeugnisses muss unbedingt mit dem Antrag eingereicht werden, auch wenn der Abschluss in Kassel erfolgt ist. Es genügt eine einfache Kopie. Außerdem führt ein verspäteter Zugang des Antrags und / oder der Anlagen zum Verlust der Förderung.

Die Beantragungsfrist von sechs Wochen beginnt mit dem Ausstellungsdatum Ihres Meisterprüfungszeugnisses. Es gilt der Posteingang bei der Handwerkskammer.

Haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben an Birgit Fröhlich-Gesele, wir helfen gerne weiter.

Portrait von Birgit Fröhlich-Gesele
Ansprechpartner

Birgit Fröhlich-Gesele
Sekretariat & Zweitschriften

Tel. 0561 7888-140
birgit.froehlich-gesele@hwk-kassel.de

Schmuckbriefe und Zweitschriften

Sie möchten Ihren Meistertitel besonders hervorheben? Dann haben Sie die Möglichkeit, neben dem kostenfreien Standard-Meisterbrief, Ihren persönlichen Schmuckbrief zu bestellen. Der Schmuckbrief kann nicht nur von künftigen Meistern, sondern auch von allen, die bereits in den vergangenen Jahren die Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Kassel bestanden haben, bestellt werden.

Unser Schmuckbrief ist in drei verschiedenen Designs erhältlich. Er hat die Maße 50 x 70 cm. Die Kosten für den Brief inklusive Versand belaufen sich auf 50 Euro.

Zusätzlich bieten wir Ihnen auch eine Meisterkarte im praktischen Scheckkartenformat, sowie Zweitschriften von Ihrem Brief oder Ihrem Zeugnis an.