Von den Fachverbänden über die Kammern bis hin zum ZentralverbandHandwerksorganisation

Die zahlreichen Organisationen des Handwerks – von den Fachverbänden über die Kammern bis hin zum Zentralverband – treten gegenüber Politik und Verwaltung für die Interessen des Handwerks ein. Die Organisation des Handwerks in Deutschland besteht aus zwei Säulen: den Handwerkskammern und Fachverbänden des Handwerks.

Teil des Schriftzugs der Handwerkskammer Kassel
© HWK Kassel / Sonja Rode

Die Handwerkskammern

Die 53 Handwerkskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für jeden Handwerksbetrieb besteht Pflichtmitgliedschaft. Die Handwerkskammern führen die Handwerksrolle, in der sämtliche Mitgliedsbetriebe erfasst werden. Sie sind verantwortlich für das Prüfungswesen und beraten ihre Mitglieder in technischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen. Als Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft repräsentieren sie in ihrem Kammerbezirk die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung. Auf Ebene der Länder übernehmen diese Aufgabe die Regionalen Handwerkskammertage bzw. die Landeshandwerksvertretungen. Die Handwerkskammern sind im Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) zusammengeschlossen.

Die Zentralfachverbände

Die Zentralfachverbände des Handwerks sind die fachlichen Dachorganisationen der Innungen. Sie sind die Zusammenschlüsse von Landesinnungs- und Landesfachverbänden eines Handwerks oder fachlich oder wirtschaftlich nahestehender Gewerke. Als freiwillige Zusammenschlüsse vertreten sie die spezifischen Interessen eines Handwerkszweigs oder Handwerksberufs. Darüber hinaus betreuen sie die Mitglieder in fachlicher Hinsicht und informieren über Produkte und Dienstleistungen der einzelnen Branchen. Fach- und Bundesinnungsverbände haben die Funktion von Arbeitgeberorganisationen und führen Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.

Die Fachverbände des Handwerks bilden gemeinsam den Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH). Er hat die Aufgabe, die gemeinsamen fachlichen, beruflichen, wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und kulturellen Belange der ihm angehörenden Mitgliedsverbände zu vertreten. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks hat den Vorsitz des UDH wie auch des Deutschen Handwerkskammertags in Personalunion inne.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks

Im Zentralverband des deutschen Handwerks e. V. (ZDH) mit Sitz im Berliner Haus des Deutschen Handwerks sind die 53 Handwerkskammern, 36 Zentralfachverbände des Handwerks sowie wirtschaftliche und wissenschaftliche Einrichtungen des Handwerks in Deutschland zusammengeschlossen.

Der ZDH dient der einheitlichen Willensbildung in allen grundsätzlichen Fragen der Handwerkspolitik. Er vertritt die Gesamtinteressen des deutschen Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und anderen zentralen Behörden, der Europäischen Union und internationalen Organisationen.

In Brüssel unterhält der ZDH ein eigenes Büro. Darüber hinaus ist er Mitglied der >Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME) in Brüssel, die zahlreiche Aktivitäten mit Partnerorganisationen auf EU-Ebene initiiert und koordiniert. Außerdem verfügen der ZDH und seine Mitglieder über ein Netz von Partnerschaften mit vergleichbaren Organisationen in Mittel- und Osteuropa und in Ländern der Dritten Welt. In diesem Rahmen wird »Hilfe zur Selbsthilfe« praktiziert, die die Partner in die Lage versetzt, die kleinen und mittleren Betriebe zu fördern und die Interessen des Handwerks zu vertreten.

Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin

Postfach 11 04 72
10834 Berlin

Tel.: 030 20619-0
Fax: 030 20619-4 60

www.zdh.de

Hessischer Handwerkstag

Der Hessische Handwerkstag (HHT) – gebildet von den drei Handwerkskammern und den Landesfachverbänden, den Landesinnungsverbänden und Landesinnungen sowie den hessischen Kreishandwerkerschaften – ist die Spitzenorganisation des Handwerks in Hessen.

Dem HHT obliegt die Wahrnehmung der Belange des hessischen Handwerks insbesondere gegenüber der Öffentlichkeit, dem Hessischen Landtag, der Landesregierung, den Parteien sowie anderen Körperschaften und Verbänden. Der HHT hat insbesondere die Aufgabe, eine einheitliche Willensbildung in allen Grundsatzfragen herbeizuführen und zu allen das Handwerk betreffenden grundsätzlichen Angelegenheiten Stellung zu nehmen.

Innungen und Verbände

Selbständige Handwerker eines Handwerksberufes können zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks eine Innung bilden. Innungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Rechtsaufsicht über die Innung führt die Handwerkskammer, in deren Bezirk die Innung ihren Sitz hat.