Wir unterstützen SieFort- und Weiterbildung

Die kontinuierliche berufliche Fort- und Weiterbildung ist ein Muss für alle Fachkräfte und hat topaktuelle Bedeutung. Veränderungen in der Arbeitswelt mit den ständig wachsenden und sich wandelnden Anforderungen fordert die Bereitschaft zum lebenslangen beruflichen Lernen. Wir unterstützen Sie dabei.

Symoblbild: Zwei Frauen im Gespräch.
© contrastwerkstatt - AdobeStock

Fortbildungsprüfungen

Die Arbeitswelt mit den ständig wachsenden und sich wandelnden Anforderungen fordert von allen Fachkräften die Bereitschaft zum lebenslangen beruflichen Lernen. Die Zahlen der Fortbildungsprüfungen des Handwerks bestätigen, dass die Angebote der beruflichen Weiterbildung aktuell und passgenau sind.

Die Handwerkskammer organisiert Fortbildungsprüfungen in einer großen Zahl von Fachbereichen wie:

  • Ausbildereignungsprüfung
  • Betriebsassistent (HWK)
  • Gepr. Betriebswirt nach der Handwerksordnung
  • CNC-Fachkraft
  • Gebäudeenergieberater (HWK)
  • Gepr. Kfz-Servicetechniker
  • Gepr. Polier
  • Restaurator im Tischler-, Maurer- und Betonbauer-, Maler- und Lackierer- sowie Zimmerer-Handwerk
  • Maler und Lackierer für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege;
    Tischler für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege;
    Maurer für Restaurierungsarbeiten;
    Zimmerer für Restaurierungsarbeiten

Ansprechpartner

Zuständig für Prüfungsverfahren folgender Fachbereiche:

  • Ausbildereignungsprüfung
  • Betriebsassistent (HWK)
  • Gepr. Betriebswirt nach der Handwerksordnung
  • CNC-Fachkraft
  • Gebäudeenergieberater (HWK)
  • Gepr. Kfz-Servicetechniker
  • Gepr. Polier
  • Restaurator im Handwerk 
  • Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege und Restaurierungsarbeiten

 

Portrait von Simone Heyner
Ansprechpartner

Simone Heyner
Fortbildungsprüfungen

Tel. 0561 7888-125
simone.heyner@hwk-kassel.de

  • Ausbildereignungsprüfung
  • Betriebsassistent (HWK)
  • CNC-Fachkraft
Portrait von Kim-Sarah Petrusevski
Ansprechpartner

Kim-Sarah Petrusevski
Fortbildungsprüfungen und Urkundenwesen

Tel. 0561 7888-116
kim-sarah.petrusevski@hwk-kassel.de

Hinweis zu den folgendenen Fortbildungsmöglichkeiten

Die jeweiligen Anbieter dieser Fort- und Weiterbildungen finden Sie neben dem Text. Wir als zuständige Stelle informieren Sie über die Zulassungsvoraussetzungen zu den Lehrgängen, über die Prüfungsinhalte und den -ablauf. Gleichzeitig nehmen wir die Prüfungen ab und bescheinigen Ihnen den erfolgreichen Abschluss.

Ausbildereignungsprüfung

Sie erwerben die Kompetenzen zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung, inkl. rechtlicher Grundlagen.

In folgenden Handlungsfeldern:

1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen:

  • die Vorteile und den Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen,
  • bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen mitzuwirken,
  • die Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darzustellen.

2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken:

  • einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert,
  • die Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung zu berücksichtigen,
  • den Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abzustimmen,
  • Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden,
  • Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen.

3. Ausbildung durchführen:

  • selbstständiges Lernen in berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorientiert fördern,
  • lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen,
  • Rückmeldungen geben und empfangen,
  • die Probezeit organisieren, gestalten und bewerten,
  • aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten.

4. Ausbildung abschließen:

  • die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen,
  • dem Auszubildenden Perspektiven für seine berufliche Weiterentwicklung aufzeigen.

BZ Bildungszentrum Kassel GmbH
Falderbaumstraße 18-20
34123 Kassel
www.bz-kassel.de
Tel. 0561 / 9596-0

BBZ Berufsbildungszentrum Marburg
Umgehungsstraße 1-3
35043 Marburg
www.bbz-marburg.de
Tel.: 06421 / 4003-0

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Betriebsassistent (HWK)

Betriebswirtschaftliche Handlungskompetenz spielt heute eine zentrale Rolle in der betrieblichen Praxis. Neue Organisationsformen und Managementtechniken bestimmen das Geschehen im Betrieb. Sie erhalten die Möglichkeit, neben Ihrer regulären Ausbildung zusätzlich betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse zu erwerben, um qualifizierte organisatorische und betriebswirtschaftliche Aufgaben im kaufmännischen Bereich ausüben zu können.

Diese Zusatzqualifikation kann neben Ihrer dualen Berufsausbildung absolviert werden.

Der Lehrplan und Prüfungsvorschriften sind an die neuen Rahmenlehrpläne und Prüfungsverordnung für Teil III der Meisterprüfung angepasst worden.

Die bestandene Zusatzqualifikation befreit von Teil III aller Meisterprüfungen.

Oskar-von-Miller-Schule
Weserstraße 7
34125 Kassel
www.ovm-kassel.de
Tel.: 0561 9789-0

Max-Eyth-Schule Berufliche Schule
Weserstraße 7 A
34125 Kassel
www.mes-ks-net
Tel.: 0561 774021

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist:

  • eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung und eine einschlägige Bildungsmaßnahme zum/zur Betriebsassistent (HWK) oder
  • eine einschlägige Bildungsmaßnahme und dessen Berufsausbildung im Handwerk, die nicht später als zwölf Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme endet.
  • Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist:

  • eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk oder
  • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes zum/zur Industriemeister:in, Fachwirt:in, Fachkaufmann und Fachkauffrau, zu einem/einer Fachmeister:in oder einen Abschluss zum staatlich geprüfte/n Techniker:in oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlägigen Qualifikationen und eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
  • Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben.
  • Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

CNC-Fachkraft

Ziel der Fortbildung ist, dass Sie die notwendigen Kenntnisse, die zum Einsatz einer CNC-Maschine gehören, erhalten. Als CNC-Fachkraft erstellen Sie Programme für computergesteuerte Fertigungseinrichtungen. Außerdem bedienen Sie diese Anlagen oder sind in der Arbeitsvorbereitung tätig. Beschäftigt werden CNC-Fachkräfte in erster Linie in Betrieben des Maschinen-, des Anlagenbaus und des Werkzeugbaus.

Vermittelt wird Fachwissen in folgenden Bereichen:

  • Aufbereitung technischer Zeichnungen und Festlegung technologischer und geometrischer Daten im Umgang mit Tabellen, Diagrammen etc.
  • Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im manuellen Programmieren einfacher Werkstücke
  • Rüsten von CNC-Maschinen einschließlich deren Werkzeugvoreinstellung.
  • Praktische Handhabung von CNC-Maschinen einschließlich Programmeingabe, Optimierung und Fehldiagnose.
  • Handhabung CNC-gebundener Peripheriegeräte.
  • Dokumentation / Aufbewahrung von Werkstückprogrammen und Datenträgern.
Symbolbild: Mitarbeiter vor einer CNC-Fräse
© Kadmy - AdobeStock

BZ Bildungszentrum Kassel GmbH
Falderbaumstraße 18-20
34123 Kassel
www. bz-kassel.de
Tel.: 0561 9596-0

Zulassungsvoraussetzung

Zugelassen zur Prüfung wird:

  • wer in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung bestanden hat.
  • Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gebäudeenergieberater (HWK)

Gebäudeenergieberater (HWK) ist eine Qualifizierung rund um die energetische Sanierung und Modernisierung der Bausubstanz. Sie werden in die Lage versetzt, unter Einbeziehung der Energiesparverordnung Kunden optimal auf dem Gebiet des baulichen Wärmeschutzes und der Heizungsanlagentechnik zu beraten und konkrete Modernisierungskonzepte zu entwickeln.

Nach der Fortbildung und Prüfung können Sie eine Gebäudeenergieberatung durchführen und den Gebäudeenergienachweis nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen ausstellen. Dabei soll das Bauwerk – Baukonstruktion und technische Anlagen – unter bauphysikalischen, bautechnischen, baurechtlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten untersucht werden. Konzepte werden entwickelt, die die Energiebilanz eines Bauwerks nachhaltig verbessern. Sie erwerben übergreifendes Fachwissen zur umfassenden Energieberatung.

Ab dem 1. Dezember 2017 dürfen Gebäudeenergieberater (HWK) die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen, die geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung sowie den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Darüber hinaus dürfen Gebäudeenergieberater (HWK) anschließende Sanierungsmaßnahmen umsetzen!

Landesinnungsverband für das Schornsteinfeger-Handwerk
Am Sportplatz 1A
36179 Bebra
www.schornsteinfeger-liv-hessen.de
Tel.: 06622 6063
info@livhessen.de

 

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist:

  • die Meisterprüfung in einem einschlägigen Handwerk.
  • Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
  • Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland können bei der Zulassung zur Prüfung berücksichtigt werden.

Gepr. Kfz-Servicetechniker

Ein/e Kraftfahrzeug-Servicetechniker:in führt als technischer/e Spezialist:in des Betriebes komplexe Aufgaben der Instandhaltung, Fehlerdiagnose und Reparatur sowie des Einbaus von Zusatzeinrichtungen im Kraftfahrzeug in Abstimmung mit Mitarbeitern und Kunden durch. Sie nutzen die erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Einrichtungen und veranlassen gegebenenfalls deren Instandhaltung. Die Grundsätze und Vorschriften des Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutzes werden dabei berücksichtigt. Sie beraten die Betriebsleitung in technischen Fragen und unterstützen sie bei der Einführung technischer Neuheiten.

Kraftfahrzeug-Servicetechniker:innen diagnostizieren technische Probleme im Gespräch mit dem Kunden und legen Problemlösungen fest. Sie ermitteln die aus Kundenaufträgen und -wünschen folgenden Arbeitsaufträge. Beachtet werden dabei die Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsstandards sowie die Terminplanung des Unternehmens. Lösungsvorschläge müssen beschrieben und begründet sowie das Vorgehen gegenüber dem Betrieb und dem Kunden in verständlicher Weise dargelegt werden. Hierzu muss die Leistungsfähigkeit der Betriebsorganisation für die Aufgaben eingeschätzt werden, damit die notwendigen organisatorischen Maßnahmen vorgenommen werden können. Zweckmäßige Dokumentationen über die technischen Arbeitsabläufe werden geführt.

Sie arbeiten in Ihrer technischen Funktion verantwortlich im Qualitätsmanagement, im betrieblichen Verbesserungsprozess und in der Organisation des betrieblichen Arbeits- Gesundheits- und Umweltschutzes mit. Als Vermittler:in technischer Neuheiten unterstützen Sie die Betriebsleitung bei notwendigen organisatorischen Vorkehrungen sowie bei der Information und Qualifizierung der Mitarbeiter für ihre betrieblichen Aufgaben.

Gerade für technische Systemspezialist:innen, technische Kundenberater:innen und betriebliche Vermittler:innen technischer Neuerung in Betrieben unterschiedlicher Größe und Markenzugehörigkeit ist diese Qualifikation von Vorteil.

Die erfolgreiche Teilnahme befreit von der KFZ-Meisterprüfung Teil I.

BZ Bildungszentrum Kassel GmbH
KFZ-Innung
Falderbaumstraße 18-20
34123 Kassel
www.kfz-innung-kassel.de
info@ftz-kassel.de

Tel.: 0561 207508-30


BBZ Mitte GmbH
Goerdelerstraße 139
36100 Petersberg
www.bbz-mitte.de
info@bbz-mitte.de

Tel.: 0661 6208-0

Symbolbild: Eine Kfz-Mechatronikerin bei der Arbeit.
© Andreas Fischer
Symbolbild: Werkezeuge auf einer Werkbank.
oneinchpunch - Fotolia
Symbolbild: Zwei Mitarbeitende bei einer Automotorprüfung.
© jörn buchheim - AdobeStock

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kraftfahrzeugmechaniker; Kraftfahrzeugelektriker oder Automobilmechaniker oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen fahrzeugtechnischen Beruf und ein Jahr Berufspraxis in der Kraftfahrzeuginstandhaltung oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Metall- oder Elektroberuf und drei Jahre Berufspraxis in der Kraftfahrzeuginstandhaltung.
  • Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gepr. Polier

Als gepr. Polier sind Sie das Bindeglied auf jeder Baustelle. Durch diese Qualifizierung und der praktischen Erfahrung sind Sie befähigt, die fachgerechte Ausführung aller Arbeiten durch Planung, Organisation und Überwachung zu gewährleisten. Dabei werden auch betriebswirtschaftliche Belange beachtet. Auf der Baustelle sind Sie verantwortlich für die Betriebsbereitschaft und den wirtschaftlichen Einsatz der Betriebsmittel und Anlagen. Darüber hinaus erledigen Sie organisatorische und verwaltende Aufgaben und erstellen Leistungsberichte. Neben der fachlichen Arbeit wirken Sie auch maßgebend bei der Berufsausbildung Ihrer Auszubildenden mit.

Durch diese Fortbildung erhalten Sie die Befähigung, Prozesse im Hoch- oder Tiefbau zu organisieren und zu überwachen. Auf der Baustelle kontrollieren Sie den Betriebsablauf, die Qualität der ausgeführten Arbeiten und leiten das Personal.

BBO-Eschwege
Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft für den Werra-Meißner-Kreis
Südring 35
37269 Eschwege
www.bbo-eschwege.de
info@bbo-eschwege.de
Tel.: 05651 8697

Symbolbild: Mann auf einer Baustelle.
© Dimitris Vetsikas

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung ist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet werden kann und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebene Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt, oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, oder
  • eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.
  • Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Poliers oder einer geprüften Polierin haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers oder Werkpolierin oder eine andere fachlich und nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.
  • Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Restaurator im Tischler-, Maurer- und Betonbauer-, Maler- und Lackierer- sowie Zimmerer-Handwerk (aufbauend auf den Meister)

Die Weiterbildung von Handwerkern zur Wahrnehmung der Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege führt Sie zu Kontakten mit interessierten und interessanten Menschen. Vor dem Hintergrund Ihres Handwerksberufes erfahren Sie, dass »Handwerkliche Denkmalpflege« selten mit einer einfachen Problemlösung daherkommt. Vielmehr braucht es die traditionellen Techniken zur Schadensbehebung und moderne Restaurierungs-/Konservierungsmethoden, um in jedem Einzelfall Maßnahmen zur Erhaltung von Originalsubstanzen zu entwickeln und festzulegen. Hierzu lernen Sie die Einzigartigkeit jedes Denkmals zu würdigen und die historische und künstlerische Aussage eines Denkmals und seiner Teile als materiellen Bedeutungsträger für die Gegenwart zu begreifen. Denkmalpflege ist eine gemeinsame Aufgabe unterschiedlicher Fachdisziplinen, und der Umgang mit wissenschaftlichen Konzepten und Gutachten. Der ständige Erfahrungsaustausch und die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten ist Berufsalltag.

Bei dieser Fortbildung lernen Sie die neuesten Restaurierungsmethoden unter Beachtung alter Handwerkstechniken sicher anzuwenden. Sie erfahren, was bei der vorschriftsmäßigen Pflege von Denkmälern und unter Denkmalschutz stehender Gebäude zu beachten ist, denn die Umsetzung der Ziele des Denkmalschutzes in die Praxis der Denkmalpflege liegt im großen Umfang in den Händen von Handwerkern.

Ziel ist es, ein fundiertes Hintergrundwissen in der Kunst- und Kulturgeschichte, den naturwissenschaftlichen Grundlagen und der Materialkunde, der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz sowie für die Erstellung einer Dokumentation für den alltäglichen Handlungsbedarf in der Praxis zu erreichen.

Es waren Handwerker:innen, die die heutigen Baudenkmäler geschaffen haben und Handwerker:innen sind nach wie vor Fachleute für deren Erhaltung, Sanierung und Restaurierung.

Propstei Johannesberg gGmbH
Fortbildung in Denkmalpflege und Altbauerneuerung
Propsteischloss 2
36041 Fulda
www.propstei-johannesberg.de
Tel.: 0661 941813-0

Bundesbildungszentrum des Zimmerer- und Ausbaugewerbes gemeinnützige GmbH (Bubiza)
Werner-Heisenberg-Straße 4
34123 Kassel
www.bubiza.de
Tel.: 0561 958970

Maler und Lackierer für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege

Tischler für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege

Maurer für Restaurierungsarbeiten

Zimmerer für Restaurierungsarbeiten

jeweils aufbauend auf die Gesellenprüfung

Bei dieser Fortbildung lernen Sie, die neuesten Restaurierungsmethoden unter Beachtung alter Handwerkstechniken sicher anzuwenden. Sie erhalten die Qualifikation erhaltenswerte Substanz zu erkennen und diese unter Anwendung geeigneter Bearbeitungs- und Verarbeitungstechniken mit entsprechenden Arbeitsgeräten, Werk- und Hilfsstoffen in Stand zu setzen, sowie vorbeugende Maßnahmen zu deren Erhaltung durchzuführen. Erfahren Sie was bei der vorschriftsmäßigen Pflege von Denkmälern und unter Denkmalschutz stehender Gebäude zu beachten ist, denn die Umsetzung der Ziele des Denkmalschutzes in die Praxis der Denkmalpflege liegt im großen Umfang in den Händen von Handwerkern:in.

Ziel ist es, ein ausreichendes Hintergrundwissen in der Kunst- und Kulturgeschichte, den naturwissenschaftlichen Grundlagen und der Materialkunde, der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz sowie für die Erstellung einer Dokumentation für den alltäglichen Handlungsbedarf in der Praxis zu erreichen, damit Sie den Meister fachgerecht unterstützen können.

Symbolbild: Ein Handwerker verputzt eine Außenfassade.
© guruXOX - AdobeStock

Propstei Johannesberg gGmbH
Fortbildung in Denkmalpflege und Altbauerneuerung
Propsteischloss 2
36041 Fulda
www.propstei-johannesberg.de
Tel.: 0661 941813-0

Zulassungsvoraussetzung

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung Maler und Lackierer für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege ist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Gesellenprüfung im Maler- und Lackierer-Handwerk.

Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung Tischler für Instandsetzungsarbeiten in der Denkmalpflege ist:

  • eine mit Erfolg abgelegte Gesellenprüfung im Tischler-Handwerk.

 Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung Maurer für Restaurierungsarbeiten ist:

  • eine bestandene Gesellenprüfung im Maurer-Handwerk und mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit als Maurer.

 Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung Zimmerer für Restaurierungsarbeiten ist:

  • eine bestandene Gesellenprüfung im Zimmerer-Handwerk und mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit als Zimmerer.

 Für alle gilt:

  • Abweichend davon kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Kenntnisse und Fertigkeiten vorhanden sind, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.