Aktualisierte oder neue Ausbildungsordnungen
Neue Ausbildungsordnung für Mediengestalter:in Digital und Print

Zum 1. August 2023 ist die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Mediengestalter:in Digital und Print in Kraft getreten und löst die bisherige Ausbildungsordnung von 2013 ab.
Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung zum 1. August 2023 oder später begonnen haben, müssen nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgebildet werden.
Ansprechpartner
Stefan Schweiker
Ausbildungsberatung
Tel. 0561 7888-174
stefan.schweiker@hwk-kassel.de
Neue Ausbildungsordnung für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk

Zum 1. August 2023 ist die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker:in in Kraft getreten und löst die bisherige Ausbildungsordnung von 2014 ab. Mit der Neuordnung wird eine weitere Fachrichtung »Caravan- und Reisemobiltechnik« eingeführt.
Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung zum 1. August 2023 oder später begonnen haben, müssen nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgebildet werden.
Zweite Verordnung zur Änderung über die Berufsausbildung zum Friseur / zur Friseurin

Am 1. August 2022 tritt die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur / zur Friseurin in Kraft. Mit der Änderung wurde die unplausible Zuordnung der Kompetenz »Augenbrauen und Wimpern gestalten und färben« behoben.
Ansprechpartner
Claudia Schäfer
Ausbildungsberatung
Tel. 0561 7888-137
claudia.schaefer@hwk-kassel.de
Neue Ausbildungsordnung für das Zahntechniker-Handwerk

Zum 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Zahntechniker:in in Kraft und löst damit die bisherige Ausbildungsordnung von 1997 ab. Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung ab 1. August 2022 beginnen, müssen nach der neuen Ausbildungsordnung ausgebildet werden.
Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an unsere Beraterin:
AnsprechpartnerClaudia Schäfer
Ausbildungsberatung
Tel. 0561 7888-137
claudia.schaefer@hwk-kassel.de