Aktualisierte oder neue Ausbildungsordnungen

Neue Ausbildungsordnung für das Schornsteinfeger-Handwerk

Symbolbild Schornsteinfeger
© gabort AdobeStock

Zum 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Schornsteinfeger:in in Kraft und löst damit die bisherige Ausbildungsordnung von 2012 ab. Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung ab 1. August 2025 beginnen, müssen nach der neuen Ausbildungsordnung ausgebildet werden.


Ansprechpartner

Andreas Schönebeck
Ausbildungsberatung

Tel. 0561 7888-173
andreas.schoenebeck@hwk-kassel.de

Neue Ausbildungsordnung Kaufmann / -frau für Büromanagement

Symbolbild Kaufmann bzw. Kauffrau für Büromanagement
© Dino AdobeStock

Zum 1. August 2025 tritt die novellierte Ausbildungsordnung für den Beruf Kaufmann / -frau für Büromanagement in Kraft und löst damit die bisherige Ausbildungsordnung von 2013 ab. 

Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung ab 1. August 2025 beginnen, müssen nach der neuen Ausbildungsordnung ausgebildet werden.


Ansprechpartner

Claudia Schäfer
Ausbildungsberatung

Tel. 0561 7888-137
claudia.schaefer@hwk-kassel.de

Neue Ausbildungsordnung für das Fotografen-Handwerk

Symboldbild Fotograf
© Pezibear - Pixabay

Zum 1. August 2025 tritt die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Fotograf:in in Kraft und löst damit die bisherige Ausbildungsordnung von 2009 ab. Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung ab 1. August 2025 beginnen, müssen nach der neuen Ausbildungsordnung ausgebildet werden.


Ansprechpartner

Claudia Schäfer
Ausbildungsberatung

Tel. 0561 7888-137
claudia.schaefer@hwk-kassel.de

Neue Ausbildungsordnung für Mediengestalter:in Digital und Print

Symbolbild: Ein Aubilder zeigt einer Auszubildenden ein Blatt Papier
© littlewolf1989 AdobeStock

Zum 1. August 2023 ist die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Mediengestalter:in Digital und Print in Kraft getreten und löst die bisherige Ausbildungsordnung von 2013 ab.

Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung zum 1. August 2023 oder später begonnen haben, müssen nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgebildet werden.


Ansprechpartner

Stefan Schweiker
Ausbildungsberatung

Tel. 0561 7888-174
stefan.schweiker@hwk-kassel.de

Neue Ausbildungsordnung für das Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk

Symbolbild: Ein junger Mann montiert ein Teil an ein Auto
© 97398707 AdobeStock

Zum 1. August 2023 ist die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker:in in Kraft getreten und löst die bisherige Ausbildungsordnung von 2014 ab. Mit der Neuordnung wird eine weitere Fachrichtung »Caravan- und Reisemobiltechnik« eingeführt.

Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung zum 1. August 2023 oder später begonnen haben, müssen nach der neuen Ausbildungsverordnung ausgebildet werden.


Ansprechpartner

Michael Lochow
Ausbildungsberatung

Tel. 0561 7888-134
michael.lochow@hwk-kassel.de

Zweite Verordnung zur Änderung über die Berufsausbildung zum Friseur / zur Friseurin

Symbolbild: Hände die Messer und Kamm halten, um eine Locke abzuschneiden.
© Paavo Blâfield

Am 1. August 2022 tritt die zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur / zur Friseurin in Kraft. Mit der Änderung wurde die unplausible Zuordnung der Kompetenz »Augenbrauen und Wimpern gestalten und färben« behoben.

Neue Ausbildungsordnung für das Zahntechniker-Handwerk

Symbolbild: Eine Zahntechnikerin bearbeitet ein Gussmodell.
© www.amh-online.de

Zum 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsordnung für den Beruf Zahntechniker:in in Kraft und löst damit die bisherige Ausbildungsordnung von 1997 ab. Alle Auszubildenden, die ihre Ausbildung ab 1. August 2022 beginnen, müssen nach der neuen Ausbildungsordnung ausgebildet werden.


Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich einfach an unsere Beraterin:

Ansprechpartner

Claudia Schäfer
Ausbildungsberatung

Tel. 0561 7888-137
claudia.schaefer@hwk-kassel.de