Anforderungen und StandardsDatenschutzrecht

Symbolbild: Zwei Überwachungskameras an einer Wand.
© Gorodenkoff / AdobeStock

Das neue Datenschutzrecht

Seit dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Datenschutzregeln, die in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt sind. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht.

Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz galten, haben die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen Änderungen geführt. Eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen ging mit der DSGVO jedoch insgesamt nicht einher.

Anhand unserer Check-Liste können Sie sich einen ersten Überblick über die erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Betrieb verschaffen. Wenn Sie eine betriebliche Internetseite haben, beachten Sie bitte die Hinweise zur Website unter dem Punkt »Informationspflichten«.

Portrait von Britta Keßler
Ansprechpartner

Britta Keßler
Datenschutz und interne Rechtsberatung

Tel. 0561 7888-189
britta.kessler@hwk-kassel.de

Zur Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter/-innen auf den Datenschutz steht Ihnen ein Muster des Hessischen Datenschutzbeauftragen zur Verfügung.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat einen umfassenden Leitfaden erstellt. Dieser Leitfaden und die unter »Praxis Datenschutz« zusammengefassten Muster und Checklisten bieten einen vertieften Überblick über die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts für die betriebliche Praxis.

Die Kurzinformationen »Praxis Datenschutz« gibt es unter anderem zu folgenden Themen:

  • Betriebsübergang
  • Direktwerbung
  • Gesundheitshandwerke
  • Löschkonzept
  • Lohnbuchhaltung
  • Personalführung
  • Vertragserfüllung
  • Videoüberwachung
  • Webseiten
  • Formelle Pflichten

Die Textmuster können Sie auf Ihre Geschäftsbriefbögen übertragen und mit den notwendigen Anpassungen versehen verwenden. Für den Leitfaden und alle weitere entsprechenden Unterlagen gehen Sie bitte zu »Informationen und Unterlagen für Handwerksbetriebe«.

Die häufigsten Fragen zum neuen Datenschutzrecht finden Sie beantwortet in den FAQs – Datenschutz für Handwerksbetriebe.

Eine spezielle Arbeitshilfe für Kleinunternehmen zur Umsetzung der Vorgaben aus der DSGVO ist auch zu finden auf den Internetseiten der Stiftung Datenschutz. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung führt durch alle wichtigen Themenbereiche und enthält notwendige Informationen nebst praktikablen Arbeitshilfen.