Wir vermitteln

Wir vermitteln, bevor es hart auf hart kommt. Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Vertragspartner haben, nutzen Sie die Möglichkeit der Vermittlung bei Streitigkeiten durch die Handwerkskammer und fordern Sie ein Antragsformular an.
Die Handwerkskammer Kassel hat eine neutrale Vermittlungsstelle, die sowohl von kammerzugehörigen Handwerksbetrieben als auch von deren Kunden angerufen werden kann, errichtet. Das Vermittlungsverfahren hat zum Ziel, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen, um ein kostenintensives und zeitaufwändiges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Bianca Grunewald
Sekretariat
Tel. 0561 7888-101
Fax 0561 7888-222
bianca.grunewald@hwk-kassel.de
Zuständigkeiten
Die Vermittlungsstelle ist zuständig bei Streitigkeiten:
- z.B. über die fachgerechte Ausführung
- die Höhe der Vergütung
- sowie für Meinungsverschiedenheiten über die Erfüllung weiterer Vertragspflichten.
Das Vermittlungsverfahren muss bei der Handwerkskammer beantragt werden. Zur Deckung der Auslagen fällt eine Gebühr von 20 Euro an. Die eigenen Auslagen hat jede Partei selbst zu tragen.
Leitung
Michael Buhrow
Tel. 0561 7888-121
Anträge auf Durchführung eines Vermittlungsverfahrens
Soll sich der Vermittlungsantrag eines Kunden / einer Kundin gegen die Tätigkeit eines Handwerksunternehmen richten, wird das Formular »Auftraggeberantrag« benötigt.
Ergibt sich der Schlichtungsantrag eines Handwerksunternehmers aus dem Verhalten seines Kunden / seiner Kundin, so ist das Formular »Unternehmerantrag« zu verwenden.
Die benötigten Formulare können auch telefonisch angefordert werden.