Wir vermitteln
Wir vermitteln, bevor es hart auf hart kommt. Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Vertragspartner haben, nutzen Sie die Möglichkeit der Schlichtung und fordern Sie ein Antragsformular an.
Die Handwerkskammer Kassel hat eine unabhängige Schlichtungsstelle, die sowohl von kammerzugehörigen Handwerksbetrieben als auch von deren Kunden angerufen werden kann, errichtet. Das Schlichtungsverfahren hat zum Ziel, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen, um ein kostenintensives und zeitaufwändiges Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Bianca Grunewald
Sekretariat
Tel. 0561 7888-101
Fax 0561 7888-222
bianca.grunewald@hwk-kassel.de
Zuständigkeiten
Die Schlichtungsstelle ist zuständig bei Streitigkeiten:
- z.B. über die fachgerechte Ausführung
- die Höhe der Vergütung
- sowie für Meinungsverschiedenheiten über die Erfüllung weiterer Vertragspflichten.
Das Schlichtungsverfahren muss schriftlich beantragt werden. Zur Deckung der Auslagen fällt eine Gebühr von 20 Euro an. Die Kosten für Ortstermine und Sachverständigengutachten werden ggf. zusätzlich erhoben. Die eigenen Auslagen hat jede Partei selbst zu tragen.
Vorsitzender
VRiOLG a.D.
Dr. Jürgen Nesselrodt
Tel.: 0561 - 4003803
Schlichtungsanträge
Soll sich der Schlichtungsantrag eines Kunden / einer Kundin gegen die Tätigkeit eines Handwerksunternehmen richten, wird das Formular »Auftraggeberbeschwerde« benötigt.
Ergibt sich der Schlichtungsantrag eines Handwerksunternehmers aus dem Verhalten seines Kunden / seiner Kundin, so ist das Formular »Unternehmerbeschwerde« zu verwenden.
Die benötigten Formulare können auch telefonisch angefordert werden.