Ausbildung
Was muss ich beachten, wenn ich Lehrlinge ausbilden will?
Es empfiehlt sich, auf jeden Fall vor der Ausbildung mit der Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Kassel Kontakt aufzunehmen. Ausbilder sollten die Handwerksordnung, das Berufsbildungsgesetz und, sofern Jugendliche ausgebildet werden, das Jugendarbeitsschutzgesetz inhaltlich kennen, denn hier sind die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden genau geregelt. Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Wer verantwortlich ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen. Handwerksmeister erfüllen diese Voraussetzungen. Bei Berufen ohne Meisterprüfungspflicht werden die fachlichen Kenntnisse durch eine Gesellen- oder Abschlussprüfung nachgewiesen. Ebenfalls werden die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse verlangt. Möglich ist dies durch die Ausbildereignungsprüfung.
Ich möchte in meinem Betrieb erstmals Lehrlinge ausbilden. Gibt es dafür Informationsmaterial?
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Handwerksordnung oder im Berufsbildungsgesetz niedergelegt. Bei Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zusätzlich zu beachten. Daneben ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes wichtig, die das Berufsbild, die Prüfungsanforderungen und den betrieblichen Rahmenausbildungsplan enthält. Zur Klärung der betrieblichen Voraussetzungen zum Ausbilden, empfehlen wird in jedem Fall die Kontaktaufnahme mit der Ausbildungsberatung vor Ausbildungsbeginn .
Wozu gibt es die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) und wo findet sie statt?
Die Überbetriebliche Ausbildung dient der systematischen Lernvertiefung und findet in produktionsunabhängigen Werkstätten statt. Das Wissen der Auszubildenden wird auf einen einheitlichen Stand gebracht und die Qualität der Ausbildung verbessert. Bereiche, die im Ausbildungsbetrieb angesprochen oder gestreift wurden, werden in den ein- oder zweiwöchigen Veranstaltungen vertieft und intensiviert sowie die Fehlertoleranz herabgesetzt. Die ÜBA findet in modern ausgestatteten Bildungszentren der Handwerksorganisationen statt. Fragen zu den Standorten der jeweiligen Handwerksberufen beantwortet Ihnen Ihre Ausbildungsberatung. Nach den Kursen können die Auszubildenden sofort ihre erworbenen Kenntnisse im Betrieb einsetzen.
Wird die Zeit der Berufsschule auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet?
Die Berufsschulzeit gehört zur Ausbildung und ist daher auf die betriebliche Ausbildungszeit in vollem Umfang anzurechnen. Die Anrechnungspflicht ist bei jugendlichen und volljährigen Auszubildenden im Berufsbildungsgesetz einheitlich geregelt. Der Hauptberufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden wir als voller Arbeitstag angerechnet. Bei Bockunterricht von mehr als 25 Unterrichtsstunden an 5 Tagen wird dieser als volle Arbeitswoche angerechnet.
Ich habe Fragen zur Ausbildungsvergütung. Wer kann mir weiter helfen?
Fragen zur Vergütung können die Mitarbeitenden der Lehrlingsrolle und die Ausbildungsberatung beantworten. Die aktuellen Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Kann ich während der Ausbildung den Ausbildungsbetrieb wechseln?
Wenn triftige Gründe vorliegen (z.B. nicht bzw. verspätet gezahlte Ausbildungsvergütung), kann der Ausbildungsplatz gewechselt werden. Allerdings sollte zunächst eine schriftliche Aufforderung an den Betrieb gehen, in der die Abstellung der triftigen Gründe eingefordert wird, damit für beide Seiten die Möglichkeit besteht, die Ursachen der Unzufriedenheit aus dem Weg zu räumen.
Mein Ausbildungsbetrieb hat Insolvenz angemeldet. Was passiert
Mein Ausbildungsbetrieb hat Insolvenz angemeldet. Was passiert nun mit mir?
Wenden Sie sich umgehend an die Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit. Unsere Ausbildungsberatung hilft Ihnen gern bei der Suche nach einem weiterführenden Ausbildungsbetrieb.
Aus welchen Gründen ist eine Abmahnung gerechtfertigt?
Folgende Gründe rechtfertigen eine Abmahnung:
- unentschuldigtes Fehlen im Betrieb, der Berufsschule oder der Überbetrieblichen Ausbildung
- trotz Aufforderung keine Abgabe des Ausbildungsnachweises (Berichtheft)
- nicht korrekte Mitteilung einer Krankmeldung
- Unpünktlichkeit
- Verletzung der Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
Wann ist die Ausbildung tatsächlich zu Ende: laut Berufsausbildungsvertrag oder mit Abschluss der Prüfung?
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit laut Ausbildungsvertrag. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Gesellen- oder Abschlussprüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Dies ist im Allgemeinen am letzten Prüfungstag.
Wo findet man Ausbildungsstellen und Praktikumsplätze?
Freie Ausbildungsplätze bietet unsere Ausbildungs- und Praktikumsbörse. Sie können sich auch mit unserer Mitarbeiterin Frau Krispin in Verbindung setzen.
Welche Betriebe aus der Region Kassel ein Schnupper- oder Schulpraktikum im Handwerk anbieten, erfährt man ebenfalls auf unserer Ausbildungs- und Praktikumsbörse.
Ich möchte ein Auslandspraktikum absolvieren. Wer kann mich beraten?
Anna Adamsky (0561 7888-139) berät Sie gern. Weitere Infos auf der Seite Mobilitätsberatung.
Welche Weiterbildungsangebote gibt es bei der Handwerkskammer?
Das Fort- und Weiterbildungsangebot im Handwerk umfasst verschiedene Gebiete. Auf unseren Seiten Fort- und Weiterbildung sowie Meister im Handwerk können Sie sich umfassend informieren. Weiterführende Informationen zu handwerksspezifischen Lehrgängen können Sie den Seiten der Bildungszentren in unserem Kammergebiet entnehmen.
Ich habe keinen Berufsabschluss aber viele Jahre Berufserfahrung im Handwerk. Kann ich dadurch ein Gesellenbrief erwerben?
Beträgt Ihre Berufserfahrung mehr als das 1,5-fache der Ausbildungszeit, können Sie als Externer eine Gesellen- oder Abschlussprüfung ablegen. Informationen dazu finden Sie hier. Sollte für Sie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung nicht Betracht kommen, können Sie Ihre Berufserfahrung über die Berufsvalidierung bescheinigen lassen.
Ich möchte mein im Ausland abgelegtes Prüfungszeugnis anerkennen lassen. Welche Papiere sind hierzu notwendig?
Oliver Petersen (0561 7888-132) führt gern ein telefonisches Informationsgespräch mit Ihnen. Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier.