Unseriöses Schreiben zum Datenschutz

Vorsicht Falle: Kammer warnt vor Schreiben von der DAZ - „Betriebe sollten das Schreiben der „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ auf keinen Fall unterzeichnet zurückzusenden.“ so Juristin Susanne Loewens.

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Alle Jahre wieder lassen sich Firmen neue Wege einfallen, andere Unternehmen mit unseriösen Schreiben in die Falle zu locken. Die neuste Masche: Die „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ mit Anschrift in Oranienburg versendet seit einigen Wochen verstärkt Fax-Schreiben auch an Handwerksbetriebe. Das Schreiben, erläutert Susanne Loewens, Rechtsberaterin der Handwerkskammer Kassel, sei wie ein amtliches oder auch offizielles Schriftstück aufgemacht und erweckt den Eindruck, dass Unternehmensdaten für einen „Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ erfasst werden sollten.

Auftrag im Kleingedruckten

Die Empfänger werden aufgefordert alle aufgeführten Daten zu prüfen und diese dann zurückzusenden. „Wer aber das Kleingedruckten liest, erfährt, dass es sich tatsächlich um ein Angebot für den Abschluss eines Vertrages zum Datenschutz handelt“, erläutert die Juristin. Sie rät: „Betriebe sollten das Schreiben der „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ auf keinen Fall unterzeichnet zurückzusenden.“

Die Masche ist durchaus bekannt, denn Schreiben von ominösen Branchenbüchern oder Gewerberegistern kursieren immer wieder bei ganz unterschiedlichen Handwerksbetrieben, so Loewens weiter. Auch bei diesem Schriftverkehr scheint es zunächst um irgendwelche Einträge oder Datenerfassungen zu gehen, und nicht um den Abschluss von kostenpflichtigen Verträgen, der sich immer im Kleingedruckten verbirgt.

Geld wird selten eingeklagt

„Auf die Unterzeichnung folgt in jedem Fall aber schnell die Rechnung, oft in horrender Höhe“, weiß die Juristin. Auch wenn diese Firmen bei nicht erfolgter Zahlung schnell und massiv mit Mahnverfahren drohen, werden die ausstehenden Geldbeträge selten eingeklagt.

Da eine bayerische Kanzlei bereits eine Einstweilige Verfügung gegen die „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ vor Gericht erwirkt hat, zeichnet sich auch in diesem aktuellen Fall ab, dass nicht mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen ist. Dennoch empfiehlt Loewens, das Schreiben nicht unbeachtet zu lassen.

Wer unsicher ist, wie er mit dem Schreiben der DAZ umgehen soll, kann sich an der Kammer wenden. Die Rechtabteilung bietet berät Handwerksbetriebe in diesem aktuellen wie in jedem anderen Fall. „Wer sich nicht im Klaren darüber ist, ob er ein solches Schreiben beantworten muss oder ob es sich um ein unseriöses Angebot handelt, mit dem entsprechend zu verfahren ist, sollte sich möglichst vor der Unterschrift mit uns in Verbindung setzen“, rät deshalb Loewens.

Weitere Informationen:

Christian Behrendt, Tel. 05617888-121, E-Mail: christian.behrendt@hwk-kassel.de und Susanne Loewens, Tel. 05617888-143, E-Mail: susanne.loewens@hwk-kassel.de