Pflichtinformation vor dem Einbau einer Gas- oder Ölheizung

Rund 80 Prozent der Wärmenachfrage wird derzeit noch durch fossile Brennstoffe abgedeckt. Um den Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung anzuschieben, gelten ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), die beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten sind.

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Zum 1. Januar 2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dort ist für fachkundige Personen (nach § 60b oder § 88 Absatz 1 GEG) eine Pflicht zur Beratung von Eigentümern eines bestehenden Gebäudes, einer Eigentumswohnung oder eines Neubaus in einer Baulücke vor dem Einbau einer neuen Heizung statuiert. Zu den fachkundigen Personen zählen insbesondere Installateure und Heizungsbauer nach Anlage A Nr. 24 der Handwerksordnung (HwO) und Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nr. 2 der HwO.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben dazu das Infoblatt mit den Pflichtinformationen fertiggestellt, das zum Download bereit steht.