Neue Registrierung für Fachunternehmen bei der Deutschen Energieagentur

Im Rahmen der BEG EM müssen Fachunternehmen einmalig ein Profil bei der Deutschen Energie-Agentur anlegen und sich damit dort registrieren, um die im Förderprozess notwendigen Informationen entsprechend online übermitteln zu können.

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Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat der Förderrichtlinie zur »Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen« (BEG EM) zugestimmt hat, auf die sich die Bundesregierung verständigt hatte. Sie wurde zwischenzeitlich am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit traten das geänderte Förderprogramm für Gebäudesanierung und Heizungsaustausch zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) am 1. Januar 2024 in Kraft.

Mit der neuen BEG EM erfolgten auch Änderungen im Antragsprozess. Eine zentrale Neuerung betrifft nun Fachunternehmen, die durch die BEG EM geförderte Heizungsprojekte begleiten: Eine Antragstellung setzt – das ist neu – verpflichtend voraus, dass die begleitenden Fachunternehmen die notwendigen technischen Daten im Online-Prüftool der KfW oder den Online-Formularen des BAFA eingeben. Zum Start ist für Fachunternehmen nun einmalig erforderlich, ein Profil bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) anzulegen und sich zu registrieren. Nach der Registrierung können Sie dann die im Förderprozess notwendigen Informationen entsprechend online übermitteln.

Die Details zu dieser Registrierung auf der Webseite der dena »Zugang für Fachunternehmerinnen und -unternehmer« und zu den Aufgaben der Fachunternehmen im BEG-EM-Antragsprozess finden Sie in dem als Anlage beigefügten Dokument der dena.


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat zudem zwei Webseiten mit umfangreichen Informationen zum BEG angelegt: