Neue Gründer braucht das Land

Die hessische Landesregierung vergibt auch 2018 wieder den Gründerpreis in 4 verschiedenen Kategorien - Bewerbungsschluss ist der 20. August 2018!

© NähKRAFT

Auch in diesem Jahr hat die hessische Landesregierung wieder den Hessischen Gründerpreis ausgeschrieben. Mit dem Preis werden seit 2003 junge Unternehmen ausgezeichnet, die ihren Hauptsitz in Hessen haben, nicht länger als fünf Jahre am Markt sind und deren Gründerinnen und Gründer zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes nicht mehr auf staatliche Mittel angewiesen sind. Der Preis wird in den vier Kategorien mutige Gründung, innovative Idee, gesellschaftliche Wirkung und Gründung aus der Hochschule vergeben. Bewerbungsschluss ist in diesem Jahr der 20. August 2018.

Der Gründerpreis wird aus Europäischen Mitteln gefördert und vom Hessischen Wirtschaftsministerium durch die Schirmherrschaft von Minister Tarek Al-Wazir unterstützt. Mit dem Preis will die hessische Landesregierung ins Bewusstsein rufen, dass Gründungen nicht „High-End“ sein müssen, sondern, dass auch Gründungen in kleinem Rahmen möglich sind und aus diesen zunächst kleinen Ideen starke, große und wertvolle Unternehmen entstehen können.

In den vergangenen 15 Jahren haben sich über 1000 Unternehmen um den Hessischen Gründerpreis beworben, 126 wurden ausgezeichnet. Von den Preisträgern sind 115, also 91 Prozent, noch am Markt.

Anmeldung und weitere Informationen: www.hessischer-gruenderpreis.de

Preisträger 2017: Jens Jesberg ist der Gründer des Betriebs “Nähkraft” in Marburg und war im vergangenen Jahr beim Hessischen Gründerpreis in der Kategorie “Mutige Gründung” erfolgreich. Die Neugründung wagte er zusammen mit seinem ehemaligen Arbeitgeber, bei dem er auch seine Ausbildung absolvierte. Heute führt der junge Unternehmer eine sehr erfolgreiche Autosattlerei mit einem Schwerpunkt auf Oldtimer.