Härtefallhilfe für kleine und mittlere Firmen

Hessische Unternehmen, die von den hohen Energiekosten des Jahres 2022 in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort Härtefallhilfen beantragen.

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Hessische Unternehmen, die von den hohen Energiekosten des Jahres 2022 in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort Härtefallhilfen beantragen. »Bund und Länder haben bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Auswirkungen der durch den russischen Überfall auf die Ukraine ausgelösten Energiepreiskrise auf Bürgerinnen und Bürger sowie auf die Wirtschaft abzufedern.  Die Härtefallhilfen unterstützen diejenigen Unternehmen, die trotz dieser Maßnahmen noch überfordert sind«, erläuterte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir am Freitag.

Die Unterstützung ist vorgesehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis maximal 249 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Sie müssen im Jahr 2022 eine Verdreifachung ihrer Energiekosten erlitten haben, deswegen in die roten Zahlen geraten sein, und die Energiekosten müssen mindestens sechs Prozent ihres Umsatzes betragen haben. Ausgeschlossen sind öffentliche Unternehmen, Energieversorger, Banken und Unternehmen, die bereits in einem anderen Bundesland Härtefallhilfe erhalten haben.

In Hessen bearbeitet das Regierungspräsidium Kassel die Anträge. Erstattet werden Mehrkosten des Energiebezugs im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr – allerdings nur bis zur Höhe des Betriebsverlusts, der infolge der Energiekosten eingetreten ist. Der Höchstbetrag liegt bei 200.000 Euro je Unternehmen, die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro. Die Hilfe steht unter dem Vorbehalt der vom Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht darauf.

Weitere Information und Antragsstellung auf der Sonderseitel des RP Kassel.