Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?

Die 4-Tage-Woche wird derzeit vielfach im Kontext einer höheren Arbeitgeberattraktivität und besserer Chancen im Wettbewerb um Fachkräfte diskutiert.

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Dabei handelt es sich bei der 4-Tage-Woche um ein Modell unter vielen anderen aus dem Instrumentenkasten der Arbeitszeitflexibilisierung. Ob eine 4-Tage-Woche für die Organisation des Betriebs und die Beschäftigten passt, muss jeder Betriebsinhaber selbst entscheiden.

Für Betriebsinhaber, die sich vertieft mit dem Arbeitszeitmodell der 4-Tage-Woche befassen möchten, hat der Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) das anliegende Praxis Arbeitsrecht »Die 4-Tage-Woche – Was ist arbeitsrechtlich zu beachten?« in Langform erstellt. Es gibt einen Überblick über mögliche Modelle einer 4-Tage-Woche und zeigt die wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte auf, die bei der Einführung und Ausgestaltung dieses Arbeitszeitmodells zu beachten sind. Die ergänzend beigefügte Kurzübersicht des UDH-Praxis Arbeitsrecht dient der schnellen Orientierung der Handwerksbetriebe und bietet grundlegende Informationen über die 4-Tage-Woche, kann aber eine umfassende Beratung durch die Fachverbände und Innungen nicht ersetzen.