Das hessische Handwerk in Zahlen 2022

Auch das Jahr 2021 stand noch ganz im Zeichen der im Vorjahr begonnenen Coronakrise. Die wirtschaftliche Entwicklung und die meisten der handwerklichen Strukturdaten zeigen deutlich die Belastungen, unter denen die Betriebe und die Handwerksorganisationen standen.

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Insgesamt entwickelt sich die Anzahl der bei den hessischen Handwerkskammern eingetragenen Betriebe seit 2018 positiv. Im zweiten Coronajahr 2021 verzeichneten die drei hessischen Handwerkskammern einen Zuwachs von 1,4 Prozent im Saldo von Zu- und Abgängen (+1.071 Betriebe). Die Pandemie führte insgesamt dazu, dass die Dynamik bei den Neu- / Umgründungen sowie den Abgängen nachgelassen hat. Eine ähnliche Entwicklung war im Vorjahr und davor zuletzt im Jahr der Finanzkrise 2009 zu verzeichnen.

Obwohl zwischenzeitlich der Insolvenzschutz für Unternehmen ausgelaufen ist, gibt es keine Anzeichen für eine größere Welle von Betrieben, die infolge der Pandemieauswirkungen schließen mussten. Auch die besonders von Lockdowns betroffenen Friseurbetriebe konnten sich im Berichtsjahr 2021 erfreulich gut behaupten. Sie verzeichneten einen Rückgang um nur 23 auf 6.355 Betriebe (0,4 %). Bei anderen Gewerken, wie Fotografen oder Kosmetikern, die ebenfalls besonders stark unter Coronamaßnahmen zu leiden hatten, ist die Zahl der Betriebe heute sogar höher als Anfang 2020.

Das im Februar 2020 in Kraft getretene Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung hat deutlich tiefere Spuren in der Betriebsstatistik hinterlassen als die Corona-Pandemie.

Mit diesem Gesetzespaket änderte sich die Zuordnung der Betriebe zu den Anlagen A (zulassungspflichtig), B1 (zulassungsfrei) und B2 (handwerksähnlich). Insgesamt zwölf ehemals zulassungsfreie Gewerke sind seither wieder meisterpflichtig und wurden in die Anlage A überführt.

Zum 31.12.2019 gab es 39.350 Anlage-A-Betriebe. Der Anteil dieser zulassungspflichtigen Betriebe an den Gesamtbetrieben war damit vor der Novelle der Handwerksordnung auf gut 50 Prozent zurückgefallen. Am 31.12.2021 stellen sie nun wieder knapp zwei Drittel (65,7 %) der gesamten Handwerksbetriebe. Deutlich wird eine Abwanderungsbewegung aus dem ehemals zulassungsfreien Gewerk der Fliesen-, Platten- und Mosaiklegern (-523) sowie bei den Raumausstattern (-402).

Die Zahl der Anlage-B1-Betriebe lag zum 31.12.2021 bei 18.407 und damit um 1.329 höher als ein Jahr zuvor. Trotz Corona verzeichneten in der Anlage B1 die Gebäudereiniger und Fotografen hohe Zuwächse. Im Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes (Anlage B2) waren in Hessen am 31.12.2021 insgesamt genau 8.000 Betriebe eingetragen (2020: 7.456). Der langjährige Trend setzte sich damit auch im Berichtsjahr 2021 fort. Schon seit 2020 steigen insbesondere die Betriebszahlen bei den Handwerkszweigen »Bodenleger« sowie »Einbau von genormten Baufertigteilen«, ein Hinweis auf eine Teilverlagerung aus ehemals zulassungsfreien Gewerken des Ausbaugewerbes in die Anlage B2. Dagegen verzeichnen die »Änderungsschneider« die mit Abstand größten Abgänge von Betrieben (-62).

Der ganze Bericht steht zum Download bereit.