Hohe Anforderungen und StandardsDatenschutzrecht

Das neue Datenschutzrecht
Seit dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union neue Datenschutzregeln, die in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geregelt sind. Mit der Reform soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten derselbe Datenschutzstandard besteht.
Da in Deutschland bereits hohe Anforderungen an den Datenschutz galten, haben die neuen Vorschriften zwar zu zahlreichen formellen Änderungen geführt. Eine inhaltliche Verschärfung der Anforderungen ging mit der Reform jedoch insgesamt nicht einher.
Anhand unserer Check-Liste können Sie sich einen ersten Überblick über die erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Betrieb verschaffen. Wenn Sie eine betriebliche Internetseite haben, beachten Sie bitte die Hinweise zur Website unter dem Punkt »Informationspflichten«.
Anlagen zur Check-Liste
Zur Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter/-innen auf den Datenschutz steht Ihnen ein Muster des Hessischen Datenschutzbeauftragen zur Verfügung.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat einen umfassenden Leitfaden erstellt. Dieser Leitfaden und die unter »Praxis Datenschutz« zusammengefassten Muster und Checklisten bieten einen vertieften Überblick über die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts für die betriebliche Praxis.
Die Kurzinformationen »Praxis Datenschutz« gibt es unter anderem zu folgenden Themen:
- Betriebsübergang
- Direktwerbung
- Gesundheitshandwerke
- Löschkonzept
- Lohnbuchhaltung
- Personalführung
- Vertragserfüllung
- Videoüberwachung
- Webseiten
- Formelle Pflichten
Die Textmuster können Sie auf Ihre Geschäftsbriefbögen übertragen und mit den notwendigen Anpassungen versehen verwenden. Für den Leitfaden und alle weitere entsprechenden Unterlagen gehen Sie bitte zu »Informationen und Unterlagen für Handwerksbetriebe«.
Die häufigsten Fragen zum neuen Datenschutzrecht finden Sie beantwortet in den FAQs – Datenschutz für Handwerksbetriebe.