Hinweisgebersystem der Ratisbona Compliance

© Daniel Beckemeier - Adobstock

Seit 2. Juli 2023 gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es gibt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, die Möglichkeit darauf hinzuweisen. Weiter garantiert das HinSchG den Schutz dieser »Whistleblower«. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle zur Abgabe von Hinweisen einzurichten.

Im Sinne dieses Anspruches hat die HWK einen internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet.

Das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance GmbH (»RC-Whistle«) schafft durch eine für jeden zugängliche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen

 

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