Meisterprüfung

Wofür ein Meisterbrief?

Was bringt mir der Meister an Vorteilen?
Die Meisterqualifikation bietet Know-how, das gefragt ist. Wer Führungsverantwortung  übernehmen und ein höheres Einkommen erzielen möchte, braucht die Meisterqualifikation. Handwerksmeister:innen sind flexibel und haben gelernt, sich an neue Arbeitsbedingungen anzupassen. Das schützt nachhaltig vor Beschäftigungslosigkeit. Es ist ein Titel der sich auszahlt. Die Meisterqualifikation umfasst die notwendigen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse, einen Betrieb als Selbständiger oder Führungskraft erfolgreich zu leiten. Meisterbetriebe gehen deutlich seltener in Insolvenz als andere Betriebe! Existenzgründer/innen mit Meisterbrief bekommen eher die nötigen Bankkredite als unqualifizierte Gründer.

Brauche ich einen Meisterbrief für die geplante Selbstständigkeit?
Nicht mehr unbedingt. Seit 2004 gibt es eine Neuerung in der Handwerksordnung. Seitdem gelten nur noch 41 von 94 Handwerksberufen als zulassungspflichtig; das heißt, in diesen Berufen ist für den Gang in die Selbstständigkeit der Meisterbrief beziehungsweise eine besondere Befähigung nach wie vor unerlässlich. Das Kriterium für zulassungspflichtige beziehungsweise zulassungsfreie Handwerksberufe ist in der so genannten »Gefahrengeneigtheit« begründet. Der Meister bleibt damit in all denjenigen Gewerken verbindlich, die bei mangelhaft ausgeprägtem Fachwissen mit großen Gefahren für die Endverbraucher verbunden sind.
Nach der so genannten Altgesellenregelung können nun aber auch Gesellen, die in dem von ihnen erlernten Gewerk mindestens sechs Jahre als Gesellen tätig und dabei zumindest vier Jahre in einer leitenden Tätigkeit abhängig beschäftigt waren, sich selbstständig machen. Welche Berufe immer noch einen Meisterbrief erforderlich machen und weitere wichtige Informationen, erfahren Sie auf der Seite »Was tun, wenn der Meistertitel fehlt«.

Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk?
Unter einem zulassungspflichtigen Handwerk versteht man Gewerbe, zu deren selbständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist.

Was ist die so genannte Altgesellenregelung?
Eine Ausübungsberechtigung für ein zulassungspflichtiges Handwerk erhält auch, wer eine Gesellenprüfung in dem betreffenden Handwerk bestanden und in dem Beruf sechs Jahre gearbeitet hat, davon vier Jahre in leitender Stellung.

Was ist ein zulassungsfreies Handwerk?
Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis, wie den Meisterbrief, selbständig betrieben werden. In diesen Berufen kann jedoch ein Meisterbrief erworben werden.

Was ist ein handwerksähnliches Gewerbe?
Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbständig ausgeübt werden können und in denen es auch keine Möglichkeit gibt, einen Meisterbrief zu erwerben.

Was sind nicht-wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks?
Nicht wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks sind insbesondere solche, die in bis zu drei Monaten erlernt werden können oder die für das betreffende Handwerk nebensächlich sind.

Zulassungsverfahren

Wie kann ich Meisterin bzw. Meister werden?
Um für die Meisterprüfung zugelassen zu werden, muss man eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung nachweisen.

Kann ich im Anschluss an meine Gesellenprüfung direkt den Meister machen?
Der Nachweis der bestandenen Gesellenprüfung berechtigt zur Zulassung zur Meisterprüfung. Da die Anforderungen in der Meisterprüfung sich deutlich von denjenigen in der Gesellenprüfung unterscheiden, ist es sehr sinnvoll, einige Zeit Berufserfahrung zu sammeln. Sie sollten auch unbedingt über den Besuch von Vorbereitungskursen (»Meisterschule«) nachdenken. Weitere Informationen zur Meisterprüfung finden Sie unter »Meister:in im Handwerk«.

Was ist eine »Zulassung zur Meisterprüfung« und ersetzt sie die Anmeldung an einer Meisterschule?
Um an einer Meisterprüfung teilnehmen zu können, benötigt man vom Prüfungsausschuss der Handwerkskammer eine Zulassung. Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Gesellenprüfung im entsprechenden Handwerk oder eine gleichwertige abgeschlossene Ausbildung. Über Ausnahmen entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss unter Beachtung der eingereichten Unterlagen und im Spielraum der gültigen Verordnungen.
Die Anmeldung an einer Meisterschule, egal ob privat oder staatlich, ersetzt nicht den Antrag auf Zulassung zur Prüfung. 

Wie beantrage ich die Zulassung zur Meisterprüfung und welche Unterlagen sind dafür notwendig?
Hier können Sie den »Antrag auf Zulassung« herunterladen. Dem Antrag auf Zulassung ist eine Kopie des Gesellenprüfungszeugnisses beizufügen (bitte keine Originale).

Wie läuft das Zulassungsverfahren genau und wie lange dauert es?
Nachdem der Antrag auf Zulassung vollständig eingegangen ist, wird er dem Vorsitzenden des Meisterprüfungsausschusses zur Genehmigung vorgelegt. Dies wird uns durch die Prüfungsordnung vorgegeben. Das Zulassungsverfahren kann bis zu drei Wochen dauern.
Die Zulassung oder eine eventuelle Ablehnung wird Ihnen per Post mitgeteilt.

Fördermöglichkeiten

Wie kann das finanziert werden?
Durch das Aufstiegs-BAföG.

Woher bekommt man das Aufstiegs-BaföG?
Das Meister-BaföG muss bei der Universität Kassel beantragt werden. Dort finden Sie die zuständigen Ansprechpartner.

Gibt es Geld für Existenzgründer?
Ja, es gibt staatliche Fördermittel, das heißt, zinsgünstige Darlehen, die beim Bund oder Land zu beantragen sind. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel.

Rund um die Prüfungen

Wann beginnt der nächste Meistervorbereitungskurs?
Die aktuellen Kurse und deren Beginn finden Sie auf den Seiten der Bildungszentren.

Wann sind die Prüfungen?
Üblicherweise direkt im Anschluss an die Kurse. Diese finden immer tagsüber statt.

Kann ich Prüfungsteile auch bei einer anderen Handwerkskammer ablegen?
Theoretisch schon. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigung unserer Handwerkskammer. Außerdem können Sie sich von einer anderen Handwerkskammer zu Prüfungen bei unserer Kammer freistellen lassen, sofern unser Prüfungsausschuss damit einverstanden ist. Dies wird im Einzelfall geprüft. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen aber, die Prüfungen vollständig bei einer Kammer abzulegen!

Wann erhalte ich die Einladung zur Meisterprüfung?
Die Einladung zur Meisterprüfung erhalten Sie spätestens 14 Tage vor dem ersten Prüfungstermin mitsamt einem Zeitplan per Post. Meistens sind unsere Prüfungsausschüsse weit vorher mit der Planung fertig, sodass wir Ihnen die Einladung früher zusenden können.

Was kosten die Prüfungen?
Das ist je nach Handwerk unterschiedlich und erklären es Ihnen gerne in der individuellen Beratung.

Wann muss ich die Gebühren meiner Meisterprüfung bezahlen?
Die Meisterprüfungsgebühren sind immer vor Ihrer Prüfung zu überweisen. Bitte halten Sie die vorgesehenen Zahlungsfristen ein, da Ihr Vorgang sonst in das automatisierte Mahn- oder Inkassosystem übergeht und für Sie zusätzliche Kosten entstehen könnten.

Wie setzen sich die Meisterprüfungsgebühren zusammen?
Die Meisterprüfungsgebühren besteht aus einer Grundgebühr. Für die Auswahl eines alternativen Schmuckbriefes und die Meisterkarte entstehen gesonderte Gebühren.

Kann ich die Rechnung auf meinen Betrieb umschreiben lassen?
Ja, hierzu muss der Betrieb eine Kostenübernahmeerklärung ausfüllen und der Handwerkskammer übermitteln.

Wie verhalte ich mich wenn ich an der Meisterprüfung nicht teilnehmen kann?
Sie können bis zum Beginn der Prüfung durch eine schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten. Die Prüfungsgebühren werden aber anteilig einbehalten. Bei verspätetem Rücktritt oder erst nach Beginn der Prüfung kann leider nichts mehr erstattet werden, da unsererseits bereits Kosten entstanden sind.

Wann bekomme ich mein Ergebnis über die Meisterprüfung?
Das Prüfungsergebnis wird an der jeweiligen Notenkonferenz des Meisterprüfungsausschusses festgestellt, unabhängig davon welchen Prüfungsteil Sie abgelegt haben. Im Anschluss daran erhalten Sie Ihren schriftlichen Prüfungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass wir in Ihrem Interesse und aus Datenschutzgründen keine telefonische Auskunft über Prüfungsergebnisse geben.

Meisterbrief und -feier

Wann bekomme ich meinen Meisterbrief?
Der Meisterbrief wird Ihnen im Rahmen einer Meisterfeier, welche von den zuständigen Kreishandwerkerschaften (abhängig vom Erstwohnsitz) ausgerichtet wird, überreicht. Die Termine erfahren Sie über die Handwerkskammer Kassel.

Wie sieht der Meisterbrief aus?
Der Meisterbrief hat die Maße 50x40 cm, bzw. 55x45 gerahmt.

Sollte ich an der Meisterfeier nicht teilnehmen, kann mir jemand den Meisterbrief mitbringen?
Ja, mit einer unterschriebenen Vollmacht und einer Kopie Ihres Personalausweises kann der Meisterbrief abgeholt werden. Die von Ihnen beauftragte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. (Personalausweis).

Wird der Meisterbrief nach der Meisterfeier automatisch an mich verschickt?
Meisterbriefe, die nicht abgeholt worden sind, werden im Anschluss an die Feier automatisch verschickt. Sollte sich Ihre Adresse zwischenzeitlich geändert haben, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Dies wird in Ihrer Prüfungsakte vermerkt.

Aufstiegsprämie

Wer ist antragsberechtigt?
Alle erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen, die ihre Meisterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Entscheidend dabei ist, ob Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz oder Ihre Arbeitsstätte in Hessen hatten.

Wie hoch ist die Aufstiegsprämie?
Die Aufstiegsprämie des Landes Hessen beträgt aktuell 3.000 Euro.

Der Prüfling muss aufgrund des Gewerkes seine Meisterprüfung in einem anderen Bundesland ablegen, lebt und arbeitet aber in Hessen. Ist dieser auch prämienberechtigt? 
Ja. Bei Antragstellung muss der Prüfling Hauptwohnsitz und / oder Betrieb angeben. Liegt mindestens eines hiervon in Hessen, ist er antragsberechtigt.

Mein Hauptwohnsitz liegt in einem anderen Bundesland, die Prüfung wurde aber in Hessen ablegt – bin ich antragsberechtigt? 
Nein. Beschäftigungsort und / oder Hauptwohnsitz der Meisterabsolventen müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hessen liegen. Der Nachweis des Hauptwohnsitzes ist durch Personalausweis oder durch Meldebescheinigung zu erbringen. Der Nachweis des Beschäftigungsortes ist durch Bestätigung des Arbeitgebers. Liegen weder Hauptwohnsitz noch Beschäftigungsort in Hessen, besteht leider keine Antragsberechtigung.

Bei wem ist der Antrag zu stellen? 
Die drei Handwerkskammern in Hessen übernehmen die operative Durchführung der Meisterprämie im Handwerk für Hessen. Erfüllen Sie die Antragsvoraussetzungen, können Sie den Antrag bei der Handwerkskammer stellen, von der Sie Ihr Meisterprüfungszeugnis erhalten haben. Haben Sie Ihre Meisterprüfung außerhalb Hessen abgelegt, können Sie den Antrag bei der Handwerkskammer stellen, in deren Kammerbezirk Sie wohnen oder arbeiten.

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Eine Kopie des Meisterprüfungszeugnisses muss unbedingt mit dem Antrag eingereicht werden, auch wenn der Abschluss in Kassel erfolgt ist. Es genügt eine einfache Kopie. Außerdem führt ein verspäteter Zugang des Antrags und / oder der Anlagen zum Verlust der Förderung. Die Beantragungsfrist von drei Moanten beginnt mit dem Feststellungsdatum des Prüfungsergebnisses. 

Warum werden nur Handwerksmeister und nicht auch bspw. Industriemeister mit einer Meisterprämie anerkannt? 
Mit der Meisterprämie im Handwerk soll dem bestehenden Fachkräftemangel im Handwerk entgegengewirkt werden. Meisterkurse in den vorwiegend gewerblich-technischen Berufen des Handwerks sind in der Regel deutlich teurer als Meisterkurse in der Industrie. Zudem werden dort die Kurse häufig von dem Unternehmen übernommen.