Betrieb

Welche Angebote enthält die Betriebsbörse?
Ziel der Betriebsbörse ist die bessere und schnellere Vermittlung von Betrieben. Hier findet man bundesweite Anzeigen von Unternehmen, aber auch von Nachwuchsmeistern. Hier gelangen Sie zur Betriebsbörse »nexxt-change«

Wie kann ich einen Betrieb an- oder abmelden?
Für die Anmeldung von Betrieben sind die Gewerbeämter der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig. Hat ein Handwerker seinen Betrieb auf dem Gewerbeamt angemeldet, leitet das Amt die Anmeldung umgehend an die Handwerkskammer weiter. Diese sendet ihm unaufgefordert die Unterlagen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu. Ist die Eintragung komplett, wird der frisch eingetragene Betriebsinhaber von der Handwerkskammer als neues Mitglied begrüßt und erhält seine Handwerkskarte.

Wieviel ist mein Betrieb wert?
Im Zuge von Betriebsübergaben sind die tatsächlichen Werte von Maschinen und Immobilien eine wichtige Größe, um die Weichen eines Unternehmens für die Zukunft richtig stellen zu können.

Was muss ich bei der Betriebsübernahme beachten?
Eine Betriebsübergaben hat verschiedene Formen: Pacht, Kauf oder Schenkung. Bei jeder Betriebsübernahme gibt es Vor- und Nachteile, die man gegeneinander abwägen muss. Deshalb ist es ratsam, sich vor einer Übernahme gründlich zu informieren und den Betrieb bis ins kleinste Detail durchleuchten.

Was sollte ich bei der Betriebsübergabe beachten?
Die Betriebsübergaben ist ein komplexer Prozess. Bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein: betrifft familiäre, betriebswirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und technische Aspekte.

Ich möchte mit einem anderen Betrieb eine Kooperation aufbauen. Wie gehe ich am besten vor?
Denken Sie zu aller erst darüber nach, wo genau der Nutzen für Ihren Betrieb liegt und der Vorteil für den Partnerbetrieb und für Ihre Kunden. Wenn die Vorteile einer Kooperation überzeugen, lohnt es sich, über eine Zusammenarbeit nachzudenken. 

Welche Rechtsformen gibt es bei Handwerksbetrieben, und welche ist für mich die beste?
Die Wahl der Rechtsform muss unter Abwägung zahlreicher Kriterien getroffen werden. Allgemeine Empfehlungen kann es nicht geben. Viel Subjektives: Handhabung der Rechtsform, Aufwand zum Beispiel bei Buchhaltung und Kosten, steuerliche Aspekte, Haftung etc. - Tipps für Ihren individuellen Fall geben die Betriebswirtschaftlichen Berater:innen der Kammer - am besten einen Termin vereinbaren.

Werde ich vom Staat finanziell unterstützt, wenn ich eine neue Heizung einbaue?
Es gibt eine Reihe von Förderprogrammen, mit denen der Bund bzw. das Land Baden-Württemberg den Einbau einer neuen Heizung fördern. Häufig wird allerdings die Förderung mit der Bedingung verknüpft, dass noch zusätzliche Energiesparmaßnahmen wie zum Beispiel Wärmedämmung oder Einbau von Solarenergie durchgeführt werden.

Ich habe Liquiditätsprobleme. An wen kann ich mich wenden?
Liquiditätsprobleme haben verschiedene Ursachen. Wichtig ist, diese zu suchen. Hierfür bitte einen Beratungstermin bei der Kammer vereinbaren. Konkrete Empfehlungen für die Verbesserung der Liquidität geben die Betriebswirtschaftlichen Berater:innen der Kammer.

Ich möchte meine Immobilie verkaufen. An wen kann ich mich wenden?
Wir vermitteln nur Betriebe in unserer Betriebsbörse »nexxt-change«, die als Ganzes übergeben werden sollen.

Welche Kündigungsfristen muss ich als Arbeitgeber / Arbeitnehmer beachten?
Kündigungsfristen können sich aus dem Arbeitsvertrag, den Tarifverträgen oder aus dem Gesetz ergeben. Deshalb muss immer im Einzelfall geprüft werden, welche Regelung maßgeblich ist. Besonders wichtig ist dabei, welche Regelung im Arbeitsvertrag zu den Kündigungsfristen besteht, inwieweit ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Relevant ist auch, ob es sich um eine Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer handelt und wie lange der Arbeitnehmer im Betrieb tätig ist.

Ich benötige eine Stellungnahme, um von der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld zu bekommen. An wen kann ich mich wenden?
Diese Stellungnahmen geben die Betriebswirtschaftlichen Berater:innen ab. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin mit einem Berater der Handwerkskammer. Allerdings müssen Sie vor diesem Termin unbedingt Ihre Hausaufgaben machen, indem Sie die Unterlagen erarbeiten oder zumindest vorbereiten, die die Arbeitsagentur von Ihnen fordert.

Ich habe einen Auftrag von einem Schweizer Kunden erhalten und soll nun in der Schweiz Montagearbeiten ausführen. Was muss ich beachten?
Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union, aus diesem Grund gibt es eine ganze Reihe von Vorschriften, die Sie beachten müssen, wenn Sie in der Schweiz Arbeiten ausführen. Das sind zum einen die Gesetze zu Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen. Darüber hinaus muss Material bei der Einfuhr in die Schweiz zollrechtlich abgefertigt werden, für mitgebrachtes Werkzeug gelten besondere Bestimmungen. 

Mein Kunde möchte von mir eine Lieferantenerklärung. Was ist das?
Eine Lieferantenerklärung dient dem Nachweis der Ursprungseigenschaft einer Ware. Vermutlich möchte Ihr Kunde die bei Ihnen gekauften Produkte in ein Land verkaufen, mit dem die EU ein Präferenzabkommen geschlossen hat. Wenn er beweisen kann, dass die Waren ihren Ursprung in der EU haben, so fallen keine Zölle bei der Einfuhr an. Hierzu braucht er von Ihnen eine Lieferantenerklärung.

Ich habe einen Auftrag aus dem Ausland erhalten. Wie kann ich absichern, dass mein Kunde auch tatsächlich zahlt?
Die richtige Methode der Zahlungssicherung hängt immer davon ab, wie hoch die Risiken einzuschätzen sind: Sitzt der Kunde in einem krisenanfälligen Land? Ist über den Kunden selbst etwas bekannt? Bei unbekannten Kunden und »riskanten« Ländern (politisch oder wirtschaftlich instabil) gilt als Faustregel: Lieferung nur gegen Vorkasse! Daneben bieten Banken zahlreiche Formen und Ausgestaltungen von Zahlungssicherungsinstrumenten an: Dokumenteninkassi, Akkreditive - bestätigt und unbestätigt etc. Setzen Sie sich deshalb mit Ihrer Bank in Verbindung.

Welches sind die richtigen Papiere beim Export?
Was die »richtigen« Papiere sind, kommt immer darauf an, welches Land Sie für Ihr Exportgeschäft im Auge haben. Für eine Ausfuhr in ein anderes EU-Land beispielsweise benötigen Sie überhaupt keine speziellen Papiere mehr. Bei allen anderen Ländern ist das wichtigste Dokument die Ausfuhranmeldung mittels Einheitspapier. Für eine ganze Reihe von Staaten, wie etwa die Schweiz, Norwegen, Island oder das Fürstentum Liechtenstein ist gegebenenfalls eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erforderlich.

Benötige ich in anderen EU-Staaten eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn ich dort einen Montageauftrag ausführe?
Nein. Grundsätzlich darf sich jeder EU-Bürger im Hoheitsgebiet eines anderen EU-Staates frei bewegen und aufhalten. Eine Aufenthaltserlaubnis ist nur erforderlich, wenn sich jemand länger als drei Monate in einem anderen Mitgliedsstaat aufhalten will. Dieses Papier dient ausschließlich dem Nachweis des Aufenthaltrechts, das allen Unionsbürgern zusteht und wird auf Vorlage bestimmter Unterlagen erteilt.

Kann ich überall in Europa in meinem Beruf arbeiten?
Arbeitnehmer aus der EU, die zur Durchführung von Arbeiten in einen anderen EU-Staat einreisen, benötigen zur Aufnahme der Beschäftigung als Arbeitnehmer keine Arbeitserlaubnis. Ob man aber in einem bestimmten Handwerksberuf tätig werden darf, ist in den Ländern der EU nicht einheitlich geregelt. Es gibt allerdings umfangreiche Anerkennungsregeln. Mit der deutschen Handwerksausbildung und insbesondere mit dem Meisterbrief haben Sie die allerbesten Voraussetzungen, um überall in Europa arbeiten zu können. Sie müssen teilweise Ihre Ausbildung bzw. Ihren Meisterabschluss zunächst offiziell anerkennen lassen.

Muss ich Warenlieferungen in andere EU-Staaten oder aus diesen Staaten verzollen?
Im europäischen Binnenmarkt gilt der so genannte freie Warenverkehr, das heißt, für Waren, die innerhalb der EU von einem zum nächsten Staat geliefert werden, sind keine Zollpapiere mehr nötig. Dies betrifft Waren, die im Zollgebiet der EU hergestellt oder bei Einfuhr in das EU-Zollgebiet bereits verzollt und besteuert wurden.

Wie kann mir die Handwerkskammer bei Problemen mit meinem beauftragten Handwerker helfen?
Im Rahmen des Kundenbeschwerdeverfahrens versucht die Handwerkskammer, auf freiwilliger Basis eine einvernehmliche Lösung bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Mitgliedsbetrieben der Handwerkskammer durch Vermittlung zu erreichen.

Wo finde ich einen Sachverständigen?
Die Handwerkskammer führt öffentliche Bestellungen und Vereidigungen von Sachverständigen durch, die dann von Gerichten, Behörden, Privatpersonen, Betrieben etc. unmittelbar beauftragt werden können. 

Kann mir die Handwerkskammer einen Tarifvertrag zuschicken?
Leider nein, denn die Handwerkskammer ist nicht Tarifvertragspartei und kann aus diesem Grund auch keine Tarifverträge verschicken. Tarifverträge sind gegebenenfalls bei den Tarifvertragsparteien erhältlich.

Ist Betrieb XY in die Handwerksrolle eingetragen? Welche Arbeiten darf Betrieb XY ausführen?
Auskünfte zu diesen Fragen erteilen Ihnen die Mitarbeiter:innen der Handwerksrolle.

Kann man von Ihnen die Adressen eingetragener Handwerksunternehmen beziehen?
Ja, gegen eine entsprechende Gebühr erhält man bei Nachweis eines berechtigten Interesses Adressen der in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker.

Wer nennt mir Handwerksbetriebe, die über Erfahrung in der Denkmalpflege verfügen?
Hier hilft Ihnen die »Beratungsstelle für Handwerk und Denkmalpflege« weiter.

Vermittelt die Handwerkskammer Referenten, die in unserer Innung einen Vortrag zu einem Fachthema anbieten könnten?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammer sind gerne dazu bereit, in Innungen aus der Region Vorträge über ihr Fachgebiet oder über aktuelle Themen zu halten. Wenden Sie sich bitte an die Stabstelle Kommunikation.