Pflichtangaben in Arbeitsverträgen ab 1. August 2022

Aufgrund einer EU-Richtlinie tritt am 1. August 2022 eine Neufassung des Nachweisgesetzes in Kraft.

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Laut dem Nachweisgesetz müssen Arbeitgeber bestimmte Arbeitsbedingungen – in der Regel in einem Arbeitsvertrag – schriftlich fixieren, unterschreiben und ihren Arbeitnehmern aushändigen. Aufgrund der EU-Richtlinie 2019/1152, die eine transparente und vorhersehbare Beschäftigung, also bessere Arbeitsbedingungen, garantieren soll, tritt am 1. August 2022 eine Neufassung des Nachweisgesetzes in Kraft. Die bisherigen Pflichtangaben werden darin erweitert bzw. müssen konkreter dargestellt werden.

Ausführliche Infos auf unserer Seite Pflichtangaben.