Mautpflicht ab 3,5 t – Handwerkerausnahme nutzen!
Ab. 1. Juli wird die Mautpflicht erweitert. Nutzen Sie die Möglichkeit der »Handwerkerausnahme«.

Ab 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ausgeweitet. Bisher galt die Mautpflicht nur für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen tzGm. Somit fallen jetzt auch die Transporter aller Handwerksbetriebe, wie z.B. Sprinter, unter die Mautpflicht.
Für Handwerksbetriebe gibt es jedoch weitgehende Ausnahmeregelungen. Handwerker sollten daher alle Fahrzeuge, die auf den eigenen Betrieb zugelassen, sind und eine tzGM von 3,50 Tonnen bis 7,49 Tonnen haben, bei Toll Collect als Handwerkerfahrzeug registrieren. Andernfalls werden die Fahrzeuge bei Kontrollstellen automatisch überprüft und möglicherweise aus dem Verkehr gezogen.
Wie das genau funktioniert? Dazu gibt es eine anschauliche Erklärungen auf der Website von Toll Collect.