Integrationspreis des hessischen Handwerks 2025
Kleine und mittelständische Betriebe gesucht, die sich um die Integration von Menschen mit Fluchtgeschichte verdient gemacht haben.

Das hessische Handwerk zeichnet unter Beteiligung der Landesregierung alle zwei Jahre den Integrationspreis aus. Mit einer Prämie von jeweils 1.500 Euro, einer Urkunde sowie einer gemeinsamen Preisverleihung werden kleine und mittelständische Betriebe prämiert, die sich um die Integration von Menschen mit Fluchtgeschichte verdient gemacht haben. Ziel ist es, Betriebe zu würdigen, die durch innovative Konzepte oder vorbildliches Engagement Integration in der Arbeitswelt fördern. Gerade in Zeiten, die durch vielfältige gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen geprägt sind, spielt das Engagement von Betrieben für die Integration eine entscheidende Rolle. Die anhaltenden Folgen globaler Krisen, wie Fluchtbewegungen sowie den akuten Fachkräftemangel, machen deutlich, wie wichtig es ist, diesen Personenkreis nachhaltig in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt einzubinden.
Handwerksbetriebe tragen dabei nicht nur zur beruflichen Qualifizierung und Perspektivschaffung für diese Zielgruppe bei, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Ihre Bemühungen zeigen, dass Integration im Arbeitsalltag trotz vielfältiger Hürden gelingen kann und setzen ein starkes Zeichen für Offenheit, Solidarität und Zukunftsfähigkeit – Werte, die gerade jetzt von zentraler Bedeutung sind.
Die drei hessischen Handwerkskammern möchten dieses herausragende Engagement nicht nur in den Fokus der Öffentlichkeit rücken, sondern es auch durch eine besondere Auszeichnung gebührend anerkennen.
Wer kann teilnehmen?
- Kleine und mittelständische Handwerksbetriebe mit Sitz in Hessen.
- Betriebe, die durch Ausbildung, Beschäftigung oder eigene soziale Projekte die Integration von geflüchteten Menschen unterstützen.
- Eine Bewerbung mit Darstellung des Betriebsprofils, der konkreten Maßnahme sowie einer Beschreibung der besonderen Leistung zur Integration und Teilhabe kann entweder durch den Betrieb selbst oder durch Dritte vorgenommen werden.
Wer wird ausgezeichnet?
- Betriebe, die mit mindestens einem Merkmal durch ihr konsequentes Engagement für die Integration von geflüchteten Menschen überzeugen:
- Die kulturelle Vielfalt im Betrieb zeichnet sich durch Beschäftigung oder Ausbildung von geflüchteten Menschen aus.
- Der Betrieb legt einen Fokus auf vulnerable Gruppen, bspw. geflüchtete Frauen, geflüchtete Personen mit Handicap, Geflüchtete aus der Ukraine und hat damit Vorbildfunktion.
- Die umgesetzten Integrationsmaßnahmen (z.B. im Zusammenhang mit der Ausbildung, der Unterstützung im Alltag, von Sprachförderung) sind innovativ, erfolgreich und nachhaltig.
- Der Bewerbungs- sowie Auswahlprozess wird durch die zuständige Kammer in Ihrer Region durchgeführt.
Die Preisverleihung findet am bundesweiten »Diversity Tag« der Charta der Vielfalt am 27. Mai 2025 in der Handwerkskammer Wiesbaden statt.
Bitte richten Sie Ihre kurze (max. zwei Seiten), aussagekräftige Bewerbung postalisch oder in elektronischer Form bis zum 17. März 2025 an:
Anna-Lena Bayer
Willkommenslotsin
anna-lena.bayer@hwk-kassel.de
Handwerkskammer Kassel
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel