HePAS 2024
Höhere Prämien und Zuschüsse für Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

Sie haben freie Ausbildungs- oder Arbeitsplätze zu besetzen? Nutzen Sie die Gelegenheit neue Talente für Ihren Betrieb zu finden und sichern Sie sich Prämien und Zuschüsse für die Ausbildung und Einstellung von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Hessische Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen in Kraft getreten. Bereits seit Mai 2014 bietet das Programm zusätzlich zum bestehenden gesetzlichen Instrumentarium weitere Anreize zur Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen.
Eine Ausbildungsprämie in Höhe von bis zu 14.000 Euro kann bei der Besetzung eines Ausbildungsplatzes in einem anerkannten Ausbildungsberuf gewährt werden. Die genaue Höhe der Prämie richtet sich auch danach, ob ein Unternehmen die Beschäftigungspflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung erfüllt oder nicht. Für Kleinbetriebe, die keiner Beschäftigungspflicht unterliegen und für Unternehmen, die die Beschäftigungspflicht bereits erfüllen, werden höhere Prämien gezahlt. Schwerbehinderte, oder diesen gleichgestellte, Auszubildende können während der Ausbildungszeit auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden.
Neben den finanziellen Förderungen können Betriebe nun auch in Absprache mit der zuständigen Kammer und den Integrationsfachdiensten vor Ort die Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation (ReZa), die für Fachpraktiker- Ausbildungen zwingend notwendig ist, über die regionalen Integrationsfachdienste abdecken. So soll insbesondere Kleinbetrieben die Ausbildung von Fachpraktikerinnen und Fachpraktikern erleichtert werden.
Auch für Praktika und Probebeschäftigungen werden Prämien gezahlt. Für ein Praktikum von mindestens vier bis in der Regel acht Wochen, wird eine Prämie von einmalig 1.000 Euro gewährt. Sollte das Praktikum länger als acht Wochen dauern, erhöht sich die einmalige Prämie auf 1.500 Euro. Die Kosten für eine Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen, können bis zu einer Dauer von sechs Monaten mit einer Prämie gefördert werden. Die Förderung erfolgt durch eine monatliche Prämie in Höhe von 1.000 Euro.
Weiterhin wird eine Einstellungsprämie von mindestens 6.000 Euro, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes, gewährt. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens auf 12 Monate befristet sein.
Neben dem Hessischen Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von schwerbehinderten Menschen, können weitere finanzielle Leistungen von Rehabilitationsträgern gezahlt werden.
Sie haben Fragen hierzu? Die Fachberatung Inklusion der HWK Kassel berät Sie gern.
Carolin Zimmermann
Fachberaterin für Inklusion
Tel. 0561 7888-159
carolin.zimmermann@hwk-kassel.de