Handwerkerparkausweise werden digital
In Kassel können ab 3. März Ausnahmegenehmigungen zum Parken online beantragt werden. Die bisher bei der Kreishandwerkerschaft zu erwerbenden Parkberechtigungen in Papierform gehören damit der Vergangenheit an.

Die Stadt unternimmt damit einen weiteren Schritt in Richtung der Digitalisierung. Die Beantragung wird dadurch einfacher und flexibler. Um Ausnahmegenehmigungen zum Parken digital beantragen zu können, ist zunächst eine Registrierung erforderlich. Der jeweilige Gewerbebetrieb weist dabei seine Handwerkereigenschaft durch geeignete Unterlagen (Eintrag in die Handwerkerrolle, Vorlage der Handwerkerkarte o.ä.) nach und legt das betriebliche Erfordernis der Ausnahmegenehmigung dar.
Nach erfolgreicher Bestätigung der Registrierung durch die Straßenverkehrsbehörde bekommt der Antragsteller die Berechtigung, Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Fahrzeuge, Orte und Zeiten online zu beantragen. Dies geschieht über ein Portal, das im Auftrag der Stadt Kassel dafür geschaffen wurde. Die Genehmigung geschieht in der Regel in einem automatisierten Verfahren nach §46 Abs. 5 StVO. Die Kontrolle der Ausnahmegenehmigungen durch das Ordnungsamt erfolgt anhand der Kfz-Kennzeichen nach demselben Prinzip wie beim Handyparken, das es bereits seit vielen Jahren in Kassel gibt.
Die Abwicklung erfolgt über ein damit beauftragtes Unternehmen. Weitere Informationen rund um das Thema Handwerkerparkausweise finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Kassel unter www.kassel.de/handwerkerparkausweis