Handwerk fordert praxistaugliche Lösungen beim Parken
Die Ausweitung der Parkgebührenzonen in Kassel stellt das örtliche Handwerk vor Probleme. Darauf weisen die Kreishandwerkerschaft und die Handwerkskammer Kassel hin und fordern die Stadt Kassel auf, zügig praktikable Lösungen im Sinne der Handwerksbetriebe und ihrer Kundschaft auf den Weg zu bringen. Der sogenannte Handwerkerparkausweis in seiner aktuellen Form sei dafür nicht geeignet.
Die großflächige Gebührenpflicht in Verbindung mit Anwohnerparkzonen werde das Abstellen von Firmenfahrzeugen sowohl bei Kundenbesuchen als auch am Betriebssitz nochmals deutlich erschweren, kritisieren Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft. Zudem befürchteten betroffene Betriebe mit Ladengeschäft, dass ein Teil der Kundschaft aufgrund der Parkgebühren ausbleibt. »Damit Kassel als Arbeits- und Gewerbestandort attraktiv bleibt, ist es wichtig, dass Betriebsstandorte für Kunden, Beschäftigte, Zulieferer und eigene Fahrzeuge gut erreichbar sind«, sagt Jürgen Müller, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Kassel.
Im bestehenden ebenso wie im nun erweiterten Bereich mit Gebührenpflicht sind viele Handwerksbetriebe ansässig, oftmals seit Jahrzehnten. Anders als Anwohnern ermöglicht die Stadt Kassel gewerblichen Anliegern jedoch nicht, kostenpflichtige Dauerparkausweise zu beantragen. »Diese Ungleichbehandlung können wir schwer nachvollziehen«, so Jürgen Müller. Die Folge: Sofern die Betriebe keine Parkplätze auf dem eigenen Grundstück haben, wird das Abstellen der Firmenfahrzeuge zum gravierenden Problem. In den eng bebauten Quartieren lassen sich in der Regel auch keine eigenen Parkplätze schaffen.
HWK-Hauptgeschäftsführer Müller verweist auf die Praxis in anderen Städten: »Selbst in Hamburg und Berlin, wo der Parkdruck noch wesentlich höher ist, können ansässige Betriebe Ausnahmegenehmigungen für das Parken am Firmensitz in Anspruch nehmen.« Er appelliert an die Stadt Kassel, das jetzige Bewohnerparken zu einem Quartiersparken weiterzuentwickeln, das auch ansässige Betriebe einschließt.
Betroffen von der Erweiterung der Gebührenzone sind auch die Mitarbeitenden von Handwerksbetrieben, die teilweise aus dem Umland nach Kassel zur Arbeit kommen. Oftmals müssen sie – etwa in Bäckereien – zu einer Zeit am Arbeitsplatz sein, in denen eine zumutbare Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht gegeben ist. Monatliche Parkkosten in dreistelliger Höhe seien insbesondere für Auszubildende nicht darstellbar und bedeuteten für die betroffenen Betriebe einen Nachteil bei der Personal- und Nachwuchsgewinnung, so Müller. Dass die Stadt Kassel bei der Lösung des Problems offenbar nur die Arbeitgeber in der Pflicht sehe, sei ein Ärgernis.
Der HWK-Hauptgeschäftsführer betont: »Das Handwerk ist unverzichtbar für die sogenannte Stadt der kurzen Wege, für die Versorgung der Menschen mit handwerklichen Produkten und Dienstleistungen und für die klimagerechte Transformation. Damit unsere Betriebe nicht aus der Stadt verdrängt werden, braucht es eine Verkehrspolitik, die die Bedürfnisse des Handwerks wahrnimmt und berücksichtigt.«
Mit der Ausweitung der gebührenpflichtigen Parkzonen spitze sich die ohnehin schwierige Parksituation für das Handwerk jedoch weiter zu – auch für all jene Betriebe, die mit ihren Fahrzeugen im Kundendienst oder auf Baustellen in der Stadt unterwegs sind. Die vor einem Jahr erfolgte Umstellung der gut funktionierenden analogen Handwerkerparkausweise auf eine digitale Ausnahmeberechtigung habe sich als nicht praktikabel erwiesen, sagt Marius Jung, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Kassel. »Für unsere Betriebe, die auf flexible und kurzfristige Einsatzmöglichkeiten angewiesen sind, stellt die Nutzung der Handwerkerparkausweise in ihrer aktuellen Form einen unverhältnismäßig hohen Aufwand dar.« Dabei biete die Digitalisierung grundsätzlich die Chance, den Verwaltungsaufwand für Betriebe und Stadt zu reduzieren.
Mit dem aktuellen System sei der organisatorische Aufwand für die Handwerksbetriebe aber im Gegenteil gestiegen. Viele seien daher dazu übergegangenen, für die Firmenfahrzeuge im Einsatz Parktickets am Automaten oder per App zu ziehen. Das wiederum bedeutete einen entsprechenden buchhalterischen Aufwand und erhöhe auch die Kosten, die der Kundschaft in Rechnung gestellt werden müssten. Bei Aufträgen, an denen mehrere Fahrzeuge über mehrere Tage hinweg beteiligt seien, summierten sich die Parkgebühren schnell auf dreistellige Summen.
Handwerkskammer und Kreishandwerkerschaft appellieren an die Stadt Kassel, die Spielräume der Straßenverkehrsordnung zugunsten des Handwerks auszuschöpfen – und damit dem positiven Beispiel anderer Kommunen zu folgen. Dabei verweisen die Handwerksorganisationen auch auf die kürzlich erfolgte Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) durch den Bundesgesetzgeber. Darin werden Stellplatzbedürfnisse von Betrieben, die in Bewohnerparkzonen ansässig sind, nun erstmals ausdrücklich anerkannt. Für eine derartige Gleichstellung von Anwohnern und Gewerbetreibenden hatte sich das Handwerk seit Langem eingesetzt.
Wünschenswert wäre aus Sicht des Handwerks darüber hinaus die Ausweitung von Liefer- und Ladezonen mit einem Zusatzschild für Handwerks- und Versorgungsverkehre. Als Vorbild diene hierbei die Stadt Bonn, die sogenannte Wirtschaftszonen eingeführt hat. Diese sind tagsüber Versorgungsverkehren vorbehalten und können abends auch von anderen Fahrzeugen genutzt werden. »Das zeigt, dass sinnvolle Lösungen möglich sind, wenn man die örtliche Wirtschaft bei der Neuordnung von Verkehr und Straßenraum von Anfang an mitdenkt und beteiligt«, betonen Marius Jung und Jürgen Müller.