Änderungen im Gebührenverzeichnis
Neue Aufgabenfelder Berufsvalidierung und elektronischer Berufsausweis, Anpassung bei Prüfungsgebühren
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Kassel hat in ihrer Sitzung am 24. Juni Änderungen im Gebührenverzeichnis beschlossen. In zwei bestehenden und zwei neuen Handlungsfeldern wurden Gebührensätze angepasst beziehungsweise neu festgelegt. Eine Übersicht.
Gesellenprüfungen: Die Gebührensätze, die zuletzt 2012 geändert wurden, sind neu kalkuliert und für die drei hessischen Handwerkskammern einheitlich festgelegt worden.
Die neuen Gebührensätze, die zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten, betragen für die Zwischenprüfung 270 Euro (bisher 200 Euro), für die Gesellenprüfung 425 Euro (bisher 305 Euro) sowie für die Wiederholungsprüfung 325 Euro (bisher 205 Euro).
Sachverständigenwesen: Weil Kosten und Verwaltungsaufwand gestiegen sind, wurden auch in diesem Bereich drei Gebührentatbestände neu kalkuliert und angepasst. Zuletzt waren die Gebühren 2017 geändert worden.
Dies sind die neuen Sätze, die ab sofort gelten: Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen 300 Euro (bisher 200 Euro); Erweiterung der Bestellung je nach Sachgebiet 300 Euro (bisher 200 Euro), Verlängerung der Bestellung 150 Euro (bisher 100 Euro).
Validierungsverfahren: Diese Gebühr wurde neu aufgenommen. Seit 1. Januar 2025 übernehmen die Handwerkskammern die Aufgabe, sogenannte Validierungsverfahren vorzunehmen. Darüber kann die berufliche Handlungskompetenz von Beschäftigten ohne formale Berufsausbildung festgestellt werden.
Folgende Gebühren für die Berufsvalidierung wurden innerhalb des Gebührenrahmens des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT) festgesetzt: Zulassungsgebühr 275 Euro, Feststellungsgebühr 1150 Euro, Ergänzungsverfahren 475 Euro
Elektronischer Berufsausweis und Institutionskarten: Ab Anfang 2026 müssen Betriebe im Gesundheitshandwerk über elektronische Berufsausweise (eBA) und betriebsbezogene Institutionskarten (SMC-B) verfügen, um an die sogenannte Telematikinfrastruktur angeschlossen zu werden. Dies erlaubt die digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen.
Die Ausstellung von eBA und SMC-B erfolgt über die zuständigen Handwerkskammern. Die Handwerkskammer Kassel plant die Einführung des Verfahrens im kommenden Herbst. Der für alle hessischen Kammern kalkulierte Gebührensatz beträgt 50 Euro pro Antrag.