Substanzwert = Zeitwert der einzelnen Gegenstände des AnlagevermögensZeitwertermittlung

Symbolbild: Handwerker vor einer großen Maschine.
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Zur Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen kann es im Handwerksbetrieb notwendig sein, eine Unternehmensbewertung durchzuführen. Gründe für eine Wertermittlung sind Betriebsübergaben (Veräußerungen, Schenkungen, Erbschaft), Rechtsformänderungen (GmbH-Gründungen), Teilhaberwechsel.

Der Substanzwert setzt sich dabei zusammen aus den Zeitwerten der einzelnen Gegenstände des Anlagevermögens wie Maschinen, Anlagen, Geräten, Laden- und Büroeinrichtungen, betrieblichen Immobilien und Fahrzeugen.

Bei Maschinen, Anlagen und ähnlichen Vermögensgegenständen wird der Zeitwert anhand von Anschaffungspreis, Baujahr, technischer Lebensdauer und Zustand nach einer Besichtigung ermittelt.

Der Wert der Immobilie, also des Grundstücks und der Gebäude, wird in der Regel durch den Gutachterausschuss, das Ortsgericht des jeweiligen Landkreises oder durch freie Sachverständige festgestellt. (Flyer: Gutachterausschüsse Immobilien)

Fahrzeuge werden durch autorisierte Kfz-Werkstätten oder öffentliche Sachverständige bewertet.

Wertermittlungen können nur im Rahmen einer gesamten Unternehmensbewertung in Zusammenarbeit mit den betriebswirtschaftlichen Beratern der Handwerkskammer durchgeführt werden.

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