Durch Unkenntnis der Regelwerke können Fehler entstehenBauwesen

Betriebe, die im Baubereich tätig sind, müssen zahlreiche Regeln von der Planung bis zur Abrechnung beachten.

Symbolbild: Drei Bauarbeiter mit einer Planzeichnung auf einer Baustelle.
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Gute Kenntnisse der aktuellen Regeln sind eine Voraussetzung für den Erfolg. Durch Unkenntnis der Regelwerke können Fehler entstehen, die ggf. ein großes und finanzielles Haftungsrisiko nach sich ziehen. Daher: Informieren Sie sich frühzeitig.

Vergabe- und Vertragsordnung

Für Aufträge privater Kunden kann ein Werkvertrag als Auftragsgrundlage ausreichend sein. Für Aufträge öffentlicher Einrichtungen dient die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) als Grundlage.

  • VOB-Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen
  • VOB-Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
  • VOB-Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Den Ausschreibungen können auch Formblätter des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) beigefügt sein, in denen Sie zusätzliche Angaben machen müssen.

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Ansprechpartner

Norbert Quast
Beratung zu Bau, Energie & Umweltschutz

Tel. 0561 7888-175
norbert.quast@hwk-kassel.de

Bauprodukte

In Deutschland dürfen nur Bauprodukte auf den Markt gebracht werden, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) überwacht neue Bauprodukte und bestätigt mit einer Nummer deren Zulassung. Darüber hinaus dokumentieren Hersteller die Übereinstimmung ihrer Produkte mit den geltenden Normen durch ein CE-Zeichen.

Seit 2010 ist die CE-Kennzeichnung von Fenstern und Haustüren verpflichtend. Hierzu muss der Hersteller eine repräsentative Auswahl seiner Produktfamiliean von einem Prüfinstitut prüfen lassen, die bei Erfolg die CE-Kennzeichnung vergibt. Um eine gleichbleibende Bauart zu gewährleisten, wird die Herstellungsweise im Betrieb kontrolliert.

Baupraxis

In der Baupraxis tauchen häufig Fragen zu Bauschäden oder Umgang mit Gefahrstoffen, wie z. B. Asbest auf. Im Einzelfall helfen wir Ihnen gerne weiter.


Diese Beratungsstelle ist eine vom Land Hessen und durch EFRE-Mittel geförderte Sonderberatungsstelle des Hessischen Handwerks.