Sicherheit am Arbeitsplatz dient auch dem ErfolgArbeitssicherheit

Sicherheit am Arbeitsplatz dient nicht nur dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, sondern auch dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens.

Symbolbild: Ein Handwerker im Schutzanzug beim Lackieren eines Werkstücks.
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Sicherheit

Jedes Unternehmen, das mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, muss für sichere Arbeitsplätze sorgen. Sicherheit am Arbeitsplatz dient nicht nur dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, sondern auch dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Krankheitsbedingte Ausfallzeiten, die durch Unfälle oder psychische Belastungen entstehen, stören die Betriebsabläufe und führen zu finanziellen Einbußen im Unternehmen. Moderne Arbeitsplätze, die gesundheitsgerecht gestaltet sind, steigern das Wohlbefinden der Mitarbeiter und sorgen für effektive Arbeitsabläufe.

Zur Sicherung von Mindeststandards für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz gibt es zahlreiche Gesetze und Regelwerke:

  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt für alle Tätigkeitsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes.
  • Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
  • Konkrete Vorgaben für die Ausstattung und Gestaltung von Arbeitsstätten definieren die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln ASR).
  • Darüber hinaus erlassen die Berufsgenossenschaften weitere Unfallverhütungsvorschriften, mit denen spezielle Arbeitsabläufe beschrieben werden.

Beratungen

Für Beratungen zur betrieblichen Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz stehen Ihnen die Handwerkskammer Kassel und die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern (ARGE) zur Verfügung.

Berufsgenossenschaften versichern Ihr Unfallrisiko, beraten Sie in allen Belangen der Arbeitssicherheit und führen betriebliche Kontrollen durch.

Den staatlichen Auftrag der Arbeitsschutzverwaltung übernehmen die Regierungspräsidien in Hessen. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, den Arbeitsschutz in den hessischen Betrieben zu überwachen sowie Unternehmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.

Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern
Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung
Bierstadter Straße 45
65189 Wiesbaden


Dipl.-Ing. Ingvar Deist
Tel.: 0611 136-169
Fax: 0611 136-8169
ingvar.deist@handwerk-hessen.de
www.arbeitssicherheit-hessen.de

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Ansprechpartner

Andreas Reschke
Beratung zum Qualitätsmanagement

Tel. 0561 7888-193
andreas.reschke@hwk-kassel.de

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Beratung zu Technik & Innovation

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markus.rohde@hwk-kassel.de

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Norbert Quast
Beratung zu Bau, Energie & Umweltschutz

Tel. 0561 7888-175
norbert.quast@hwk-kassel.de

Themenfelder

Themenfelder der Arbeitssicherheit sind u.a.:

  • Arbeitssicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
  • Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes bezogen auf die Gefährdungsbeurteilung
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Vermittlung bei Schwierigkeiten mit zuständigen Berufsgenossenschaften bzw. Abteilungen für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien
  • Unterweisungen der Beschäftigten und Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Innerbetrieblicher, baustellen-, kundendienstbezogener Arbeitsschutz
  • Arbeitsschutz bei Arbeiten in Fremdfirmen
  • Gesetzliche Grundlagen im Bereich Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln ASR)

Die Beratungsstelle für Technik und Innovation wird vom Land Hessen und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Die Beratungsstelle für Qualitätsmanagement sowie für Bau, Energie und Umweltschutz sind vom Land Hessen und durch EFRE-Mittel geförderte Sonderberatungsstellen des Hessischen Handwerks.