Ressource schützenWasser

Wasser ist eine wichtige Lebensgrundlage für Menschen, Tier und Pflanzen. Um diese wichtige Ressource vor Verunreinigungen zu schützen und ihre Qualität sicherzustellen, sollte mit ihr verantwortungsbewusst umgegangen werden.

Symbolbild: Ein Tropfen trifft auf einer Wasseroberfläche auf.
© roegger / Pixabay

Trinkwasserverordnung

Mit dem Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung Ende 2012 sind für Hausbesitzer und Installationsbetriebe erhöhte Anforderungen für Trinkwasseranlagen verpflichtend geworden. So müssen seit 2014 Vermieter ihre Warmwasserversorgung auf Legionellen untersuchen lassen, diese Prüfung muss alle drei Jahre wiederholt werden. Jährliche Kontrollen erfolgen bei Anlagen, deren Warmwasserspeicher mehr als 400 Liter fassen und deren Warmwasserleitungskapazität größer als drei Liter ist. Große Trinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Zur Probenentnahme muss eine geeignete Entnahmestelle eingerichtet werden.

Bleirohre sollten eigentlich aus allen Trinkwasseranlagen längst verschwunden sein, dennoch sind einige alte Wasserinstallationen mit Bleirohren von vor 1970 in Betrieb. Sofern der Bleigehalt 0,01 mg Blei je Liter Wasser überschreitet, ist diese Verunreinigung meldepflichtig.

Mit der Neuregelung wird mehr Verantwortung auf die ausführenden Sanitär-, Heizung- und Klima-Betriebe übertragen. Bei umfassenden Sanierungsarbeiten oder Neuinstallationen tragen die Fachbetriebe die Verantwortung für die Planung. Das Bundesumweltamt hat »Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse« für den Fall erarbeitet, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird.

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Ansprechpartner

Norbert Quast
Beratung zu Bau, Energie & Umweltschutz

Tel. 0561 7888-175
norbert.quast@hwk-kassel.de

Produktionsbedingte Frischwasserverluste

Die Kosten für Abwasser werden bei den Städten und Gemeinden über den Frischwasserbezug ermittelt. Bei einigen Branchen des Handwerks, wie z.B. Bäckern, Metzgern / Fleischern oder Wäschereien, wird aber ein Teil des Frischwassers in der Produktion verbraucht – die sogenannte ›Wasserschwundmenge‹. Zum Teil wird das Wasser den Produkten zugeführt oder verdampft bei Herstellungsprozessen in die Atmosphäre. Die Entwässerungssatzungen der Städte und Gemeinden räumen auf Antrag eine Gebührenermäßigung ein, wenn mit prüffähigen Unterlagen die Wassermenge nachgewiesen wird, die nicht in den öffentlichen Kanal gelangt. Ein solcher Antrag muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Abwasserrechnung gestellt werden. Mindestmengen, ab denen ein Antrag gestellt werden kann, sind nach einem Urteil des OVG NRW abgeschafft.

Bäckereien können einen Nachweis über das verbrauchte Mehl im Abrechnungszeitraum führen. Bei Fleischereien ist der Nachweis über hergestellte Wurstmengen und Verdampfung aus Kochkesseln etwas aufwändiger. Eine genaue Erfassung der Abwassermengen eines Betriebs kann über einen induktiven Durchflussmesser mit geeichtem Mengenzähler erfolgen. Diese Investition kann sich vorzugsweise bei großen Betrieben des Lebensmittelhandwerks lohnen, wenn die Wasserschwundmengen nur schwer nachweisbar sind.

Abwasser von Handwerksbetrieben

In verschiedenen Branchen des Handwerks fallen belastete Abwässer an, die nicht unbehandelt in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden dürfen. Normgerechte Abscheideranlagen sorgen für die Einhaltung von Grenzwerten. Das können Leichtflüssigkeitsabscheider für Benzin oder Öl sowie Fettabscheider oder Schlammfänge sein. Diese Anlagen dürfen nur von zugelassenen Entsorgern entleert und gereinigt werden. Der ordnungsgemäße Zustand der Abscheider muss durch regelmäße Kontrollen und Dichtigkeitsprüfungen sichergestellt sein.

Wassergefährdende Stoffe

In Handwerksbetrieben sind unterschiedliche wassergefährdende Stoffe anzutreffen, dazu gehören unter anderem Reinigungsmittel, Lacke, Lösungsmittel, Öle, Treibstoffe oder Säuren. Gelangen diese Gefahrstoffe in die Umwelt, können Kanäle, Flüsse oder das Erdreich nachhaltig kontaminiert werden. Da die Reinigung und Entsorgung für den Verursacher in der Regel sehr teuer ist, sollte jeder Betrieb, der mit diesen Stoffen arbeitet, Vorsorge treffen.

Der korrekte Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wird in zahlreichen Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln festgelegt, dazu gehören unter anderem das Wasserhaushaltsgesetz, die Anlagenverordnung und weitere Verwaltungsvorschriften.


Diese Beratungsstelle ist eine vom Land Hessen und durch EFRE-Mittel geförderte Sonderberatungsstelle des Hessischen Handwerks.