Einschätzung von verborgenen EinsparpotentialenEnergie

Energie, ein Thema das alle Handwerksbetriebe betrifft. Nicht nur weil zahlreiche Betriebe im Kundenauftrag energetische Gebäudesanierungen durchführen oder effiziente Neubauten errichten, sondern weil u.U. im eigenen Betrieb viel unnötige Energie verbraucht wird, die eingespart werden kann.

Symbolbild: Eine Steckdosenleiste, in die jemand einen weiteren Stecker einsteckt.
© sirastock / adobestock

Energieberatung

Auf Wunsch führen wir in Ihrem Betrieb eine kostenfreie Energieberatung durch. Diese Beratung gibt Ihnen eine erste Einschätzung von verborgenen Einsparpotentialen. Wir werfen einen Blick auf Ihre Energiekostenabrechnung und machen eine Begehung des Betriebes. In dem Vor-Ort-Termin betrachten wir alle relevanten Energieverbraucher und bewerten im Gespräch bewerten den Zustand des Gebäudes und der technischen Anlagen - von der Heizung über die Druckluft bis zur Kühlanlage. Sollten sich aus dieser Einstiegsberatung weitere Maßnahmen ergeben, unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Fachplaner, der ein vertiefendes Energieaudit durchführt und ggf. technische Änderungen vorschlägt. Wir informieren Sie zudem über Fördermittel, mit denen das vertiefende Energieaudit und die Fachplanung bezuschusst werden.

Portrait von Norbert Quast
Ansprechpartner

Norbert Quast
Beratung zu Bau, Energie & Umweltschutz

Tel. 0561 7888-175
norbert.quast@hwk-kassel.de

Energiedaten-Management für KMU

Das auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) abgestimmte »Energiebuch E-Tool« der Mittelstandsinitiative wurde zunächst als analoger Registerordner entwickelt und macht nun mittels der browserbasierten »E-Tool«-Plattform den Schritt in die digitale Welt. Mit minimalem Arbeitsaufwand erhält man einen guten Überblick über alle relevanten Betriebsdaten. Von der Erfassung der Energiekosten über die Betrachtung von Maschinen und Fuhrpark bis hin zur Auswertung der CO2-Emissionen können verschiedene Aspekte in die Dokumentation einfließen. Wie detailliert das Analysewerkzeug genutzt wird, entscheidet jeder Unternehmer selbst. 

Das E-Tool ermöglicht zudem eine konsequent einfache Datenerfassung über einen Schritt für Schritt-Modus und stellt den Nutzern verschiedene »Zusatzmodule« für die praktische Alltagsarbeit zur Verfügung (z. B. PV-Rechner, Strom- und Energiesteuer-Rückvergütung, Betriebsentwicklungsplan, CO2-Bepreisung etc.).

Die HWK Kassel ist offizieller Transferpartner der Mittelstandsinitiative.

Querschnittstechnologien

Querschnittstechnologien sind in fast jedem Handwerksbetrieb zu finden und verbrauchen häufig unbemerkt viel Strom. Hierzu gehören unter anderem Druckluftanlagen, elektrische Antriebe, Pumpen oder Lüftungsanlagen. Regelmäßige Überprüfungen und Wartungen der Anlagen tragen zu ihrer Effizienz bei. In einigen Fällen können auch größere Einsparungen durch Erneuerung der Anlagen erzielt werden. Der Austausch ineffizienter Anlagen wird zudem staatlich gefördert.
Sprechen Sie uns vor größeren Investitionen an, so können wir Sie über effiziente Technologien und passende Fördermittel informieren.

Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien

Mit diesem Programm soll die Nutzung erneuerbarer Energien aus Sonnenwärme oder Biomasse in privaten Haushalten und Unternehmen gefördert werden. Investoren, die ihren Wärme- oder Kältebedarf mit erneuerbaren Energien abdecken wollen erhalten Zuschüsse vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und der KfW.

Gebäudeenergiegesetz

Die energetischen Vorgaben an Gebäude sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt. Das Gesetz löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verbindet deren Inhalte mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer Vorschrift. Dabei bleiben die Mindestanforderungen an Neubauten im neuen Gesetz im Vergleich zu den vorigen Verordnungen im Wesentlichen gleich. Die Kriterien für die bauliche Hülle wurden gelockert.

Das neue GEG trat am 1. November 2020 in Kraft. Es gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Seine Vorgaben beziehen sich vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandard des Gebäudes.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Sonderseite der Verbraucherzentrale, beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sowie auf GEG-Info.

Steuerentlastung für Unternehmen

Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 48.730 kWh können nach  § 9b des Stromsteuergesetzes beim Hauptzollamt eine Steuerentlastung beantragen. Davon können besonders energieintensive Betriebe wie z.B. Bäcker, Fleischer, Brauer oder Metallbauer profitieren. Eine weitere Möglichkeit ist die Stromsteuerentlastung nach § 10 Stromsteuergesetzes. Um diese zu erhalten, muss eine Energie- oder Umweltmanagementsystem im Betrieb eingeführt werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks bietet hierzu eine Handreichung mit ausführlichen Informationen an.

Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Hauptzollamtes.

Partner für Energieeffizienz


Diese Beratungsstelle ist eine vom Land Hessen und durch EFRE-Mittel geförderte Sonderberatungsstelle des Hessischen Handwerks.