Nach Jahren verdientEhrungen und Urkunden

Symbolblind: Schriftzug Ehrenurkunde
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Ein Meister-, Arbeits- oder Betriebsjubiläum ist mit Recht ein Ereignis, auf das Inhaber und Beschäftigte stolz sein können. Hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ehrenurkunden zu beantragen.

Portrait von Vanessa Neuschäfer
Ansprechpartner

Vanessa Neuschäfer
Ehrungen und Urkunden

Tel. 0561 7888-198
vanessa.neuschaefer@hwk-kassel.de

Portrait von Kim-Sarah Petrusevski
Ansprechpartner

Kim-Sarah Petrusevski
Fortbildungsprüfungen und Urkundenwesen

Tel. 0561 7888-116
kim-sarah.petrusevski@hwk-kassel.de

Betriebsjubiläen

Urkunden aus Anlass von Betriebsjubiläen werden durch die Handwerkskammer auf Antrag ausgestellt, wenn der Betrieb 25, 50, 75, 100 – und jeweils 25 Jahre weiter – besteht.

Auf Anforderung oder auf Initiative der Handwerkskammer können Urkunden auch für 30- oder 40-jähriges Betriebsjubiläum ausgestellt werden, wenn das 25-jährige Jubiläum durch besondere Umstände nicht berücksichtigt werden konnte.

Das Datum der Betriebsgründung ist vom Antragsteller nachzuweisen.

Meisterjubiläen

Selbständigen Handwerksmeistern werden auf Antrag oder auf Initiative der Handwerkskammer für ihre 25-, 40-, 50-, 60- und 70-jährigen Meisterjubiläen entsprechende Ehrenurkunden ausgestellt.

In begründeten Ausnahmefällen kann auf Anforderung auch für ein 30-jähriges Meisterjubiläum eine Urkunde ausgefertigt werden, wenn das 25-jährige Jubiläum nicht berücksichtigt werden konnte.

Die Ablegung der Meisterprüfung ist vom Antragsteller nachzuweisen.

Dem Betreffenden kann auch dann eine Urkunde ausgestellt werden, wenn er ein Handwerk nicht mehr selbständig ausübt oder im Betrieb angestellt ist.

Das Datum der Meisterprüfung bzw. des Jubiläums ist das Datum der Ausstellung.

Berufsjubiläen

Urkunden aus Anlass von Berufsjubiläen werden durch die Handwerkskammer auf Antrag oder auf Initiative der Handwerkskammer ausgestellt, wenn selbständige Handwerksmeister oder Arbeitnehmer mindestens 40 Jahre ununterbrochen im Handwerk tätig gewesen sind, auch wenn sie in verschiedenen Handwerksbetrieben oder Geschäftsstellen der Handwerksorganisationen ausgeübt wurden.

Der Tag des Eintritts in die Lehre ist der Anfang der Berufstätigkeit.

Das Datum des Jubiläums ist das Datum der Ausstellung.

Arbeitsjubiläum

Urkunden aus Anlass von Arbeitsjubiläen werden durch die Handwerkskammer auf Antrag oder auf Initiative der Handwerkskammer ausgestellt, wenn Arbeitnehmer 25, 40, 50 und 60 Jahre ununterbrochen in dem gleichen Handwerksbetrieb tätig waren.

In besonders gelagerten Fällen erfolgt auch eine Ehrung für 30-jährige Tätigkeit, sofern das 25-jährige Jubiläum nicht berücksichtigt werden konnte.