Fachkräfte-Check
Um Fachkräfte zu finden und zu binden, gehört mehr dazu, als nur einen Lohn zu zahlen. Gerade als kleines oder mittleres Unternehmen haben Sie einiges zu bieten, was viele potentielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktiv finden: Überschaubare Mitarbeiterzahl, geringe Anonymität, flache Hierarchien, großes Aufgabenspektrum, …
Aber ganz einfach ist es derzeit nicht, passendes Personal zu finden und zu binden. Doch es gibt eine Reihe von kleineren und größeren Maßnahmen, mit denen Sie geeignetes Personal überzeugen können, sich bei Ihnen langfristig zu engagieren.
Hier finden Sie einen ersten, interaktiven Überblick der verschiedenen Möglichkeiten. Bei Interesse beraten die Kolleginnen und Kollegen der Betriebsberatung Sie gerne und geben Ihnen wertvolle Hinweise. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin unter 0561 7888-154.
Passgenau
Die Handwerkskammer Kassel bietet mit einer Reihe von Projekten konkrete Unterstützung bei der passgenauen Besetzung von offenen (Lehr-)Stellen. Ziel von »Passgenaue Besetzung« ist es, Betrieben bei der Gewinnung von Nachwuchskräften im Rahmen der betrieblichen Ausbildung zu beraten und zu unterstützen.Nicole Krispin, 0561 7888-183, unterstützt Sie gerne.
Eine vergleichbare Aufgabe übernehmen die Willkommenslotsen, die Nachwuchskräfte aus dem Kreis der Geflüchteten im Blick haben. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Anna-Lena Bayer, 0561 7888-185
Die Handwerkskammer ist auch für die Anerkennungen von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen zuständig, soweit es sich dabei um handwerkliche oder handwerksähnliche Gewerbe nach der Handwerksordnung handelt. Der Ansprechpartner hierfür ist Oliver Petersen, 0561 7888-132.
Mit einer Anzeige in der Lehrstellenbörse können Arbeitgeber ebenfalls sich bundesweit bei Interessierten vorstellen. Erkundigen Sie sich einfach bei Nadine Döring, 0561 7888-187, was zu tun ist.
Internet / Social Media
Fachkräfte informieren und orientieren sich verstärkt im Internet. Mit Social Media erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit und können sich kostengünstig ausführlich mit Ihren besonderen Leistungen präsentieren. Die Handwerkskammer Kassel bietet regelmäßig Seminare an, wie man am geschicktesten mit den neuen Medien umgeht.
Darüber hinaus steht Ihnen Matthias Joseph, 0561 7888-166 für Fragen in diesem Bereich zur Verfügung.
Ausbildungsberatung der Handwerkskammer Kassel
Mit einer Reihe unterschiedlicher Formate – »Café Beruf«, »Speed-Dating« »OloV« (Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit) im Übergang Schule oder dem Netzwerk Studienaussteiger – unterstützt die Handwerkskammer Kassel Betriebe, die sich auf besondere Art Interessierten präsentieren wollen.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Nadine Döring, 0561 7888-187.
Agentur für Arbeit
Der Klassiker: Ein erster Ansprechpartner ist auch immer die örtliche Agentur für Arbeit bzw. dasJobcenter. Diese haben den größten Überblick über freie Fachkräfte und sind Ihnen gerne bei der Suche behilflich. Sie erreichen Ansprechpartner zentral.
Bei der Formulierung der Stellenanzeige oder Unterstützung im Kontakt mit der Agentur steht Ihnen Dittmar Manns, 0561 7888-129, gerne zur Seite.
Annoncen Zeitung / Fachzeitschriften
Annoncen in der örtlichen Tageszeitung sowie in überregionalen Fachzeitschriften machen Sie Fachkräfte bekannt.
Förderprogramme
Um die Betriebe in ihren Ausbildungsbemühungen zu unterstützen, stellen das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration verschiedene Förderprogramme zur Verfügung wie »Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)«, »Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte« (AKZ), »Ausbildungsplatzförderung für HauptschülerInnen« (APF), »Ausbildungsplatzförderung für Abbrecher, Altbewerber und Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf« (APF) oder »gut ausbilden – Qualität in kleinen Betrieben« Merkblätter, Richtlinien und Antragsformulare zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie zum kostenfreien Download auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel.
Bei Fragen wenden Sie sich doch einfach an das Team der Ausbildungsberatung. Nadine Döring, 0561 7888-187, vermittelt Ihnen gerne den passenden Gesprächspartner.
Möglichkeiten zur Fachkraftbindung
Finanzielle Anreize
Provision / Prämien:
Sie sind erfolgreich in Ihrer Branche? Warum sollten dann nicht auch die Mitarbeitenden davon profitieren? Immerhin tragen sie maßgeblich zum Erfolg bei. Mit Provisionen und Prämien können Sie Ihre Mitarbeitenden zeigen, wie wichtig sie für das Unternehmen sind. Das wird diese nicht nur freuen, sondern sie auch an das Unternehmen binden, denn da, wo man wertgeschätzt wird, bleibt man lieber.
Wenn sie Fragen zu Provisionen und Prämien haben, dann melden sie sich bei Dittmar Manns, 0561 7888-129, der Ihnen gerne weiterhilft.
Grafikation:
Auch mit Gratifikationen (Einmalzahlungen) können Sie zu besonderen Anlässen (Weihnachten, Betriebsjubiläum, Geburt, …) Ihre Wertschätzung den Mitarbeitenden ausdrücken. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mitarbeitenden auch für den privaten Gebrauch Handy, E-Bike, Dienstfahrzeug, Tablett, … für die Zeit der Beschäftigung zu überlassen. Und was spricht eigentlich dagegen, Ihre Mitarbeitenden für Weiterbildungen freizustellen bzw. sie dabei auch finanziell zu unterstützen?
Näheres hierzu erläutert Ihnen gerne Dittmar Manns, 0561 7888-129, oder Ihr Steuerberater.
Beteiligung am Betrieb:
Eine Beteiligung am Betrieb kann eine sehr hohe Bindungswirkung haben, da sie zu einer gesteigerten Identifikation mit dem Betrieb führt. Aufgrund der vielen rechtlichen Möglichkeiten wird eine Beratung sehr empfohlen.
Kostenlos für die Kammerbetriebe übernimmt die Beratung Dittmar Manns, 0561 7888-129.
Aufwandsentschädigung:
Der zügige und zuverlässige Ersatz von Aufwendungen, die Ihren Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit für das Unternehmen entstehen, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Diesen Aufwendungsersatz können Sie jedoch auch pauschal – z.B. über ein Kalenderjahr hinweg – vornehmen. Ähnliches gilt für den Ersatz der Ausbildungs- oder Weiterbildungskosten Ihrer Mitarbeitenden: Einerseits ist dies ein attraktives Angebot, dass Sie Ihren Arbeitnehmer:innen bieten. Andererseits kann dies eine bindende Wirkung entfalten, wenn der Mitarbeitende diese Kosten z. B. im Falle eines frühzeitigen Verlassens der Firma zurückzahlen müssen.
Haben Sie Fragen dazu, dann wenden Sie sich doch einfach an Dittmar Manns, 0561 7888-129.
Betriebliche Altersversorge:
Seit 2002 haben Arbeitnehmer Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung auch in Form einer betrieblichen Altersvorsorge. Trifft der Arbeitgeber selbst keine Wahl, kann jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin die Modalitäten selbst festlegen. Der Arbeitgeber muss für diese fremde Wahl nach Betriebsrentengesetz einstehen. Mit einer unternehmensspezifischen Lösung hingegen wird die Basis für alle Mitarbeitende geschaffen. Darüber hinaus ist die betriebliche Altersvorsorge in vielen Unternehmen zu einem wichtigen Instrument im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende geworden. Der Arbeitgeber kann zwischen fünf Wegen zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung wählen. Zum einen kann er die Versorgungszusage unmittelbar erteilen. In diesem Fall spricht man von einer Direkt- oder Pensionszusage. Zum anderen kann er die betriebliche Altersversorgung auch über einen externen Versorgungsträger abwickeln. Hierfür stehen die Direktversicherung, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und auch die Unterstützungskasse als Durchführungswege zur Verfügung. Sie wollen gerne wissen, was das Beste für Ihre Mitarbeitenden und für den Betrieb ist?
Dann sprechen Sie doch einfach Dittmar Manns, 0561 7888-129, an, der hilft Ihnen gerne weiter oder wenden sich an das örtliche Versorgungswerk des Handwerks.
Entgeltoptimierung:
Der Tankgutschein in Höhe von genau 44 Euro als steuerfreier Sachbezug für Mitarbeitenden ist vielen sicher bekannt. Der Arbeitnehmer hat damit mehr von dem Betrag, als wenn der Unternehmer diesen als Lohnerhöhung gewähren würde. Doch muss es immer der Tankgutschein sein? Nein! Die legalen (!) Möglichkeiten Mitarbeitenden finanziell entgegen zu kommen, ohne das die Steuer die Maßnahme torpediert, sind reichhaltig: Warengutscheine, Wertkarten, Jobticket, Entfernungspauschale, Arbeitskleidung, Erholungspauschale, Gesundheitsförderung, Unfallversicherung, …
Was für Ihr Mitarbeitenden das Richtige ist, das herauszufinden hilft Ihnen gerne Dittmar Manns, 0561 7888-129 bzw. die Kolleg:innen der Betriebsberatung. Termine unter 0561 7888-154
Weitere Anreize
Zielvereinbarung:
Herausfordernde aber zugleich auch realistische Zielvereinbarungen für Ihre Mitarbeitende führen bekannter Weise zu einer hohen Motivation. Die Ziele der Vereinbarungen können sich auch auf das ehrenamtliche Engagement der Mitarbeitenden beziehen (bspw. Freistellung für Prüfungstätigkeiten) oder Auslandsaufenthalte für junge Fachkräfte und Auszubildende beinhalten. Bei der Vereinbarung gibt es aber einiges zu beachten, damit es für beide Seiten ein Erfolg wird.
Dittmar Manns, 0561 7888-129, berät Sie hierzu kompetent.
Weiterbildung / Fortbildung:
Weiter- und Fortbildung für die aktuelle Tätigkeit aber auch Persönlichkeitsbildung) erhöhen nicht nur die Kompetenz der Mitarbeitenden, sondern werden von diesen auch als wertschätzend empfunden. Gerade im Bereich Handwerk gibt es einige Programme – u.a. »Aufstiegs-Bafög« und »Bildungsprämie« – die Interessierte dabei unterstützen, einen weiterführenden Abschluss bis hin zum Meistertitel zu erwerben.
Uwe Sachelli, 0561 7888-131, berät Sie bei diesen Themen gerne.
Aufstiegsmöglichkeiten:
Die Übertragung von mehr Verantwortung / eigenen Verantwortungsbereichen wird von vielen schon in kleinen Betrieben als eine Art Aufstieg gesehen. In größeren Unternehmen ist die Schaffung einer zweiten Führungsebene zu bedenken. Aufstieg kann aber auch eine fachliche Weiterbildung sein, die dann aber nicht nur dem Mitarbeitenden sondern auch dem Betrieb zu Gute kommt.
Lassen Sie sich hierzu von Simone Heyner, 0561 7888-125, beraten.
Eine besondere Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit und richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen Berufsabschluss haben oder seit mindestens vier Jahren nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Um ihnen einen Aufstieg zu ermöglichen gibt es eine breite Palette von Fördermöglichkeiten.
Konkretes erfahren Sie bei Ihrem Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder gebührenfrei unter 0800 4 55 55 20.
Gesundheitsförderung:
Arbeitsschutz ist selbstverständlich. Aber warum nicht auch für die Gesundheit der Mitarbeitenden Sorge tragen? Mit besonderen Angeboten (Beteiligung Fitness-Training, Gesundheitstagen, ärztliche Checks, …) können Sie sich von Mitbewerben abheben. Erkundigen Sie sich über besondere Angebote bei der Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft.
Sprechen Sie hierzu mit Dittmar Manns, 0561 7888-129, oder vereinbaren Sie einen Termin mit dem Beraterteam, 0561 7888-152.
Flexbile Arbeitszeiten / Familienfreundlichkeit:
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird für viele Arbeitnehmer immer wichtiger. Je nach Gewerk gibt es eine Reihe von Modellen (Teilzeitarbeit, Arbeitszeitkonten, Vertrauensarbeitszeit, …) die flexible Arbeitszeiten ermöglichen.
Lassen Sie sich von Dittmar Manns, 0561 7888-129, individuell beraten.
Vertragsoptionen
Verlängerung:
Es gibt auch vertragliche Möglichkeiten, Mitarbeiter länger an sich zu binden. U.a. kann eine Verlängerung der Kündigungsfristen bzw. einem Ausschluss einer ordentlichen Kündigung im Gegenzug zu einem etwas höheren Gehalt vereinbart werden.
Dazu berät Sie gerne die jeweilige Kreishandwerkerschaft bzw. Ihr Rechtsanwalt.
Wettbewerbsverbot:
Mit einer vertraglichen Verschwiegenheitspflicht darf ein ehemaliger Mitarbeitender nach seinem Ausscheiden keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse weitergeben. In sensiblen Gewerken kann das eine Hürde für einen Wechsel darstellen.
Dazu informieren Sie die jeweilige Kreishandwerkerschaft bzw. Ihr Rechtsanwalt.
Darlehen:
Sonderleistungen des Arbeitgebers können auch Darlehen sein, die Mitarbeiter zu besonders günstigen Konditionen überlassen werden. Diese sollten an eine Rückzahlungsklausel im Falle eines Ausscheidens gebunden werden. Frage dazu?
Dann wenden Sie sich doch einfach an Dittmar Manns, 0561 7888-129, oder Ihren Steuerberater.