Elektronischer Berufsausweis (eBA)

Für Betriebe eines Gesundheitshandwerks ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend. So sieht es die aktuell geltende Gesetzeslage vor. 

Nähere Informationen dazu können Sie dem Informations-Flyer entnehmen:


Antragsverfahren bei der Handwerkskammer

Die Beantragung wird über das Kundenportal der Handwerkskammer stattfinden. Aktuell ist die Beantragung bei der Handwerkskammer Kassel noch nicht möglich. Sobald unsere Vorbereitungen abgeschlossen sind, werden wir alle betroffenen Betriebe postalisch Informieren.