Ende gut, alles gut!Gesellen- & Abschlussprüfung

Symbolbild: Verschiedene Auszubildende bei einer schriftlichen Klausur
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Gesellen- und Abschlussprüfung

Für die Abnahme der Prüfungen errichtet die Handwerkskammer Prüfungsausschüsse. Einige Prüfungsausschüsse sind bei Innungen installiert und deren Geschäftsführung ist die Kreishandwerkerschaft im jeweiligen Landkreis.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Prüfungsanmeldung oder -organisation haben, für folgende Prüfungen sind wir als Handwerkskammer Ihr direkter Ansprechpartner:

  • Automobilkaufmann/-frau
  • Buchbinder:in
  • Fachkraft für Metalltechnik
  • Fahrzeuglackierer:in
  • Informationselektroniker:in
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Metall- und Glockengießer:in
  • Metallbauer:in
  • Technischer Modellbauer.in

Regelungen für die Ausbildung behinderter Menschen nach § 66 BBIG und § 42m HwO

Für beeinträchtige Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, trifft die Handwerkskammer auf Antrag dieser oder deren Vertretern Ausbildungsregelungen. Die Ausbildungsinhalte sind aus den anerkannten Ausbildungsberufen entwickelt worden.

  • Fachpraktiker:in Bäcker
  • Fachpraktiker:in Elektronik Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
  • Fachpraktiker:in Friseur
  • Fachpraktiker:in für Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Einsatzgebiet Sanitär oder Heizungstechnik
  • Fachpraktiker:in für Buchbinderei
  • Fachpraktiker:in für Fahrzeugpflege
  • Fachpraktiker:in für Kfz-Mechatronik
  • Fachpraktiker:in für Holzverarbeitung
  • Fachpraktiker:in für Land- und Baumaschinenmechatronik
  • Fachpraktiker:in Maler und Lackierer
  • Fachpraktiker:in für Metallbau
  • Fachpraktiker:in Verkauf im Bäckerhandwerk
  • Änderungsnäher:in
  • Metallfeinberabeiter:in
  • Werkzeugmaschinenspaner:in (Drehen)
  • Werkzeugmaschinenspaner:in (Fräsen)

Externenprüfung

Sie haben noch keinen Berufsabschluss aber Berufserfahrung? Dann gibt es auch für Sie die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erreichen. Entscheidend ist, dass Sie eine längere einschlägige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf erworben haben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten.

Auch Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollten Sie die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachweisen können. Gehen Sie bei der Mehrzahl der Berufe also von viereinhalb Jahren Berufspraxis aus. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um die Prüfung abzulegen.

Reichen Sie uns einen Antrag auf Zulassung mit aussagefähigen Nachweisen (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen) über Ihre Tätigkeit ein. Auch Nachweise über berufliche Qualifizierungen, die Sie durchlaufen haben, können berücksichtigt werden und sollten vorgelegt werden.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann? Sprechen Sie uns an. Wir beraten und helfen in einem persönlichen Gespräch weiter.

Portrait von Patricia Drietchen
Ansprechpartner

Patricia Drietchen
Lehrlingsrolle

Tel. 0561 7888-185
patricia.drietchen@hwk-kassel.de

Portrait von Sandra Reinemann
Ansprechpartner

Sandra Reinemann
Lehrlingsrolle

Tel. 0561 7888-145
sandra.reinemann@hwk-kassel.de

Portrait von Petra Reinemund
Ansprechpartner

Petra Reinemund
Lehrlingsrolle

Tel. 0561 7888-144
petra.reinemund@hwk-kassel.de

Portrait von Rica Viering
Ansprechpartner

Rica Viering
Lehrlingsrolle

Tel. 0561 7888-146
rica.viering@hwk-kassel.de

Förderprogramme

Über das Regierungspräsidum Kassel können Unternehmen Fördergelder beantragen. Die Agentur für Arbeit bietet eine Berufsausbildungshilfe sowie eine Förderung der Berufsausbildung an.

 

ProAbschluss

Die Initiative ProAbschluss des Landes Hessen legt den Schwerpunkt auf die Qualifizierung von Beschäftigten – ohne Berufsabschluss – hin zur Fachkraft. Auch Beschäftigte, die zwar einen Berufsabschluss erlangt haben, jedoch in einem anderen Beruf tätig sind, sind Zielgruppe von ProAbschluss. Die Förderung einer landesweiten Beratungs- und Begleitstruktur von Bildungscoaches und mobilen Nachqualifizierungsberatungsstellen für Beschäftigte und Unternehmen, sollen Voraussetzungen dafür schaffen, Beschäftigte zu einem Berufsabschluss hinzuführen. Interessierte wenden sich an eine mobile Nachqualifizierungsberatungsstelle oder einen regionalen Bildungscoach. Die entsprechenden regionalen Stellen finden Sie unter ProAbschluss.

Symbolbild: Eine Schülerin im Unterricht.
© rodnae - pexels
Symbolbild: Eine Hand, die etwas auf einen Block schreibt.
© monstera - pexels
Symbolbild: Eine Schülerin im Unterricht.
© rodnae - pexels

Für Prüfende

Prüfen leicht gemacht

Ohne engagierte Prüferinnen und Prüfer funktionieren die Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk nicht – sie finden gar nicht erst statt.

Die handwerkliche Selbstverwaltung ist auf Prüferinnen und Prüfer angewiesen. Wir unterstützen Sie, damit Sie als Prüferin und Prüfer sicher prüfen können. Wir stehen bei Rechts- oder Ablauffragen gern zur Verfügung.

  • Sie möchten Prüferin oder Prüfer werden, eventuell auch im Meisterprüfungsausschuss? Kommen Sie auf uns zu, wir klären alles weitere im persönlichen Gespräch.
  • Sie brauchen Unterstützung bei der konkreten Prüfungsorganisation und den Prüfungsabläufen? Dann helfen Ihnen die Formularvorschlägen, Handlungstipps und Verhaltensempfehlungen: »Prüfung 2000plus« und das »Prüferportal Handwerk«

Als Prüferin und Prüfer haben Sie Zugang zum internen Bereich im Prüferportal Handwerk. Die entsprechende Zugangsdaten erhalten Sie gerne auf Nachfrage im Sekreteriat oder in Ihrer Kreishandwerkerschaft.

Außerdem bieten wir Prüferschulungen an.

Portrait von Sabine Aue
Ansprechpartner

Sabine Aue
Abteilungsleiterin Berufsbildung

Tel. 0561 7888-122
sabine.aue@hwk-kassel.de

Ausbildungsplatzförderung

Um die Betriebe in ihren Ausbildungsbemühungen zu unterstützen, stellen das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration verschiedene Förderprogramme zur Verfügung:

  • Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)
  • Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
  • Ausbildungsplatzförderung für HauptschülerInnen (APF)
  • Ausbildungsplatzförderung für Abbrecher, Altbewerber und Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf (APF)
  • gut ausbilden – Qualität in kleinen Betrieben

Merkblätter, Richtlinien und Antragsformulare zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie zum kostenfreien Download auf der Internetpräsenz des Regierungspräsidiums Kassel. Bitte beachten Sie die in den Merkblättern beschriebenen Fördervoraussetzungen und vor allem den jeweiligen Einsendeschluss für die Förderanträge.

Anträge auf Förderung zu »gut ausbilden«

Portrait von Inken Aulenbacher
Ansprechpartner

Inken Aulenbacher
Sachkundenachweis, Begabtenförderung, Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills

Tel. 0561 7888-135
inken.aulenbacher@hwk-kassel.de

Literatur für Prüfer:innen

Bei (Rechts-) Fragen zu Prüfungen empfehlen wir Ihnen neben unserer persönlichen Beratung folgende Quellen:

  • »Rechtsgrundlagen der Gesellenprüfung« von Rainer Koßmann und Dr. Carl-Michael Vogt, herausgegeben von der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk. (Leseprobe)
  • Ergänzend und vertiefend können sich Prüferinnen und Prüfer mit dem etwa zweimal jährlich erscheinenden »Prüfermagazin« informieren. Es wird von der Handwerkskammer finanziert und über die Innung ausgegeben, die den Prüfungsausschuss betreut.