Ende gut, alles gut!Gesellen- & Abschlussprüfung

Gesellen- und Abschlussprüfung
Für die Abnahme der Prüfungen errichtet die Handwerkskammer Prüfungsausschüsse. Einige Prüfungsausschüsse sind bei Innungen installiert und deren Geschäftsführung ist die Kreishandwerkerschaft im jeweiligen Landkreis.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Prüfungsanmeldung oder -organisation haben, für folgende Prüfungen sind wir als Handwerkskammer Ihr direkter Ansprechpartner:
- Automobilkaufmann/-frau
- Buchbinder:in
- Fachkraft für Metalltechnik
- Fahrzeuglackierer:in
- Informationselektroniker:in
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Metall- und Glockengießer:in
- Metallbauer:in
- Technischer Modellbauer.in
Regelungen für die Ausbildung behinderter Menschen nach § 66 BBIG und § 42m HwO
Für beeinträchtige Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, trifft die Handwerkskammer auf Antrag dieser oder deren Vertretern Ausbildungsregelungen. Die Ausbildungsinhalte sind aus den anerkannten Ausbildungsberufen entwickelt worden.
- Fachpraktiker:in Bäcker
- Fachpraktiker:in Elektronik Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
- Fachpraktiker:in Friseur
- Fachpraktiker:in für Anlagenmechanik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Einsatzgebiet Sanitär oder Heizungstechnik
- Fachpraktiker:in für Buchbinderei
- Fachpraktiker:in für Fahrzeugpflege
- Fachpraktiker:in für Kfz-Mechatronik
- Fachpraktiker:in für Holzverarbeitung
- Fachpraktiker:in für Land- und Baumaschinenmechatronik
- Fachpraktiker:in Maler und Lackierer
- Fachpraktiker:in für Metallbau
- Fachpraktiker:in Verkauf im Bäckerhandwerk
- Änderungsnäher:in
- Metallfeinberabeiter:in
- Werkzeugmaschinenspaner:in (Drehen)
- Werkzeugmaschinenspaner:in (Fräsen)

Simone Lamsbach
Gesellen- & Abschlussprüfungen
Tel. 0561 7888-171
simone.lamsbach@hwk-kassel.de
Externenprüfung
Sie haben noch keinen Berufsabschluss aber Berufserfahrung? Dann gibt es auch für Sie die Möglichkeit einen Berufsabschluss zu erreichen. Entscheidend ist, dass Sie eine längere einschlägige Berufserfahrung in dem Ausbildungsberuf erworben haben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
Auch Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollten Sie die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachweisen können. Gehen Sie bei der Mehrzahl der Berufe also von viereinhalb Jahren Berufspraxis aus. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um die Prüfung abzulegen.
Reichen Sie uns einen Antrag auf Zulassung mit aussagefähigen Nachweisen (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsplatzbeschreibungen) über Ihre Tätigkeit ein. Auch Nachweise über berufliche Qualifizierungen, die Sie durchlaufen haben, können berücksichtigt werden und sollten vorgelegt werden.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Voraussetzungen ausreichen oder welchem Ausbildungsberuf Ihre bisherige Berufserfahrung zugeordnet werden kann? Sprechen Sie uns an. Wir beraten und helfen in einem persönlichen Gespräch weiter.

Patricia Drietchen
Lehrlingsrolle
Tel. 0561 7888-185
patricia.drietchen@hwk-kassel.de
Förderprogramme
Über das Regierungspräsidum Kassel können Unternehmen Fördergelder beantragen. Die Agentur für Arbeit bietet eine Berufsausbildungshilfe sowie eine Förderung der Berufsausbildung an.
ProAbschluss
Die Initiative ProAbschluss des Landes Hessen legt den Schwerpunkt auf die Qualifizierung von Beschäftigten – ohne Berufsabschluss – hin zur Fachkraft. Auch Beschäftigte, die zwar einen Berufsabschluss erlangt haben, jedoch in einem anderen Beruf tätig sind, sind Zielgruppe von ProAbschluss. Die Förderung einer landesweiten Beratungs- und Begleitstruktur von Bildungscoaches und mobilen Nachqualifizierungsberatungsstellen für Beschäftigte und Unternehmen sowie die Förderungen durch den Qualifizierungsscheck, sollen Voraussetzungen dafür schaffen, Beschäftigte zu einem Berufsabschluss hinzuführen. Interessierte wenden sich an eine mobile Nachqualifizierungsberatungsstelle oder einen regionalen Bildungscoach. Die entsprechenden regionalen Stellen finden Sie unter ProAbschluss.



Für Prüfende
Prüfen leicht gemacht
Ohne engagierte Prüferinnen und Prüfer funktionieren die Gesellen- und Abschlussprüfungen im Handwerk nicht – sie finden gar nicht erst statt.
Die handwerkliche Selbstverwaltung ist auf Prüferinnen und Prüfer angewiesen. Wir unterstützen Sie, damit Sie als Prüferin und Prüfer sicher prüfen können. Wir stehen bei Rechts- oder Ablauffragen gern zur Verfügung.
- Sie möchten Prüferin oder Prüfer werden, eventuell auch im Meisterprüfungsausschuss? Kommen Sie auf uns zu, wir klären alles weitere im persönlichen Gespräch.
- Sie brauchen Unterstützung bei der konkreten Prüfungsorganisation und den Prüfungsabläufen? Dann helfen Ihnen die Formularvorschlägen, Handlungstipps und Verhaltensempfehlungen: »Prüfung 2000plus« und das »Prüferportal Handwerk«
Als Prüferin und Prüfer haben Sie Zugang zum internen Bereich im Prüferportal Handwerk. Die entsprechende Zugangsdaten erhalten Sie gerne auf Nachfrage im Sekreteriat oder in Ihrer Kreishandwerkerschaft.
Außerdem bieten wir Prüferschulungen an.

Sabine Aue
Abteilungsleiterin Berufsbildung
Tel. 0561 7888-122
sabine.aue@hwk-kassel.de
Ausbildungsplatzförderung
Um die Betriebe in ihren Ausbildungsbemühungen zu unterstützen, stellen das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und das Hessische Ministerium für Soziales und Integration verschiedene Förderprogramme zur Verfügung:
- Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB)
- Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
- Ausbildungsplatzförderung für HauptschülerInnen (APF)
- Ausbildungsplatzförderung für Abbrecher, Altbewerber und Jugendliche mit erhöhtem Sprachförderbedarf (APF)
- gut ausbilden – Qualität in kleinen Betrieben
Merkblätter, Richtlinien und Antragsformulare zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie zum kostenfreien Download auf der Internetpräsenz des Regierungspräsidiums Kassel. Bitte beachten Sie die in den Merkblättern beschriebenen Fördervoraussetzungen und vor allem den jeweiligen Einsendeschluss für die Förderanträge.
Anträge auf Förderung zu »gut ausbilden«

Inken Aulenbacher
Sachkundenachweis, Begabtenförderung, Deutsche Meisterschaft im Handwerk – German Craft Skills
Tel. 0561 7888-135
inken.aulenbacher@hwk-kassel.de
Literatur für Prüfer:innen
Bei (Rechts-) Fragen zu Prüfungen empfehlen wir Ihnen neben unserer persönlichen Beratung folgende Quellen:
- »Rechtsgrundlagen der Gesellenprüfung« von Rainer Koßmann und Dr. Carl-Michael Vogt, herausgegeben von der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk. (Leseprobe)
- Ergänzend und vertiefend können sich Prüferinnen und Prüfer mit dem etwa zweimal jährlich erscheinenden »Prüfermagazin« informieren. Es wird von der Handwerkskammer finanziert und über die Innung ausgegeben, die den Prüfungsausschuss betreut.