Ab 1. August 2022Pflichtangaben in Ausbildungsverträgen

Vier Jugendliche werden von ihrem Ausbilder begrüßt.
© Daniel Ernst - Adobestock

Zusatzangaben im Berufsausbildungsverhältnis

Mit der Umsetzung der Nachweisrichtlinie verbunden sind auch Neuregelungen für die Ausgestaltung von Berufsausbildungsverträgen. Künftig haben Ausbildende unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung, gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 Berufsbildungsgesetz – kurz: BBiG) mindestens folgende wesentliche Vertragsinhalte schriftlich niederzulegen / folgende zusätzliche Angaben müssen als Bestandteil des Ausbildungsvertrages aufgenommen werden (Neuregelungen sind fett gekennzeichnet):

  • Vertragsparteien (Nr. 1): Name und Anschrift der Ausbildenden sowie der Auszubildenden, bei Minderjährigen zusätzlich Name und Anschrift ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
  • Art und Gliederung der Berufsausbildung (Nr. 2): Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung (Nr. 3)
  • Ausbildungsstätte (Nr. 4): Ausbildungsstätte und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  • Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit (Nr. 5)
  • Dauer der Probezeit (Nr. 6)
  • Ausbildungsvergütung (Nr. 7): Zahlung und Höhe der Vergütung sowie deren Zusammensetzung, sofern die Vergütung sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt
  • Überstunden (Nr. 8): Vergütung oder Ausgleich von Überstunden
  • Dauer des Urlaubs (Nr. 9)
  • Kündigung (Nr. 10): Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  • Kollektivverträge (Nr. 11): ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis anzuwenden sind
  • Ausbildungsnachweis (Nr. 12): Die Form des Ausbildungsnachweises nach § 13 S. 2 Nr. 7 BBiG

Wie bei Arbeitsverträgen ist auch hier die Niederlegung der wesentlichen Vertragsinhalte in elektronischer Form ausgeschlossen. Sollten die jeweilige Fallkonstellationen bei Ihnen nicht zutreffen, sind keine Anpassungen / Änderungen erforderlich.


Portrait von Petra Reinemund
Ansprechpartner

Petra Reinemund
Lehrlingsrolle

Tel. 0561 7888-144
petra.reinemund@hwk-kassel.de