Teile der Meisterprüfung
Die Meisterprüfung umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
Teil I
die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
Teil II
die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
Teil III
die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
Teil IV
die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden.
Die Meisterprüfung kann dreimal wiederholt werden. Die Wiederholung einzelner Teile der Meisterprüfung ist auch möglich, bevor alle vier Teile der Meisterprüfung abgelegt sind.
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