Teile der Meisterprüfung

Die Meisterprüfung umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:

Teil I

die Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk  gebräuchlichen Arbeiten

Teil II

die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk

Teil III

die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse

Teil IV

die Prüfung der erforderlichen berufs- und  arbeitspädagogischen Kenntnisse

 

Die einzelnen Teile der Meisterprüfung können in beliebiger Reihenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden.

Die Meisterprüfung kann dreimal wiederholt werden. Die Wiederholung einzelner Teile der Meisterprüfung ist auch möglich, bevor alle vier Teile der Meisterprüfung abgelegt sind.

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