Existenzgründung im Handwerk

Sie wollen sich in einem Handwerksberuf selbständig machen?

Dann sind Sie hier richtig. Wir erleichtern Ihnen durch unsere Beratung den Start in die Selbständigkeit. Die Erarbeitung eines Gründungskonzeptes gemeinsam mit Ihnen und die Entwicklung eines Investitions- und Finanzierungsplanes, die Ermittlung des kostendeckenden Umsatzes und den für Sie auf dem Markt durchsetzbare Stundenverrechnungssatz gehören ebenso dazu wie die Hilfe bei der Markterkundung und die Erstellung einer Umsatz- und Ertragsvorschau.

Erfahren Sie mehr hier!

Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer

Jeder Handwerksbetrieb ist Mitglied seiner Handwerkskammer. Nur mit dieser Pflichtmitgliedschaft ist es den Handwerkskammern möglich, als Sprecher des gesamten Handwerks aufzutreten. Antrag auf Eintragung

Eintragung in die Handwerksrolle

Die ersten Schritte in die Selbständigkeit sind schwierig und sollten gut geplant werden. Je besser Ihre Startposition ist, desto schneller sind Sie als Unternehmer erfolgreich.

Das StarterCenter der Handwerkskammer Kassel unterstützt kostenlos alle Existenzgründer im Handwerk, ob (noch) Nicht-Mitglied oder Mitglied der Handwerkskammer.

Handwerke / Eintragungsvoraussetzungen
 

Unser Eintragungsservice!

  • Hilfe beim Ausfüllen der Anträge
  • Entgegennahme von Gewerbeanmeldungen; GEWAN
  • Eintragung in die Handwerksrolle
  • Eintragung der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

Ihr Kammerbeitrag ist eine professionelle Beratung wert - nach Badarf und ohne Zuzahlung!

Verändertes Verbraucherverhalten, Wettbewerbsdruck aus Handel und Industrie und Technische Entwicklungen haben zunehmend Wirkungen auf die Märkte des Handwerks. Auf diese Herausforderungen muss der Handwerksbetrieb nicht nur reagieren, sondern auch eine aktive Unternehmensführung mit System einsetzen.

Erfahren Sie mehr hier!

Begriffserläuterung

  • Zulassungspflichtige Handwerke:
    Die Meisterprüfung, eine sonstige anerkannte Ingenieur-, Techniker-, Industrie-meisterprüfung oder eine Ausnahmebewilligung ist erforderlich
  • Zulassungsfreie Handwerke:
    Es ist kein Befähigungsnachweis mehr erforderlich 
  • Handwerksähnliche Gewerke:
    Es ist kein Befähigungsnachweis erforderlich
Hilfe | Impressum | Kontakt | © 2012 Handwerkskammer Kassel (Stand:20.01.2012)