Ausbildung

Was muss ich beachten, wenn ich Lehrlinge ausbilden will?
Es empfiehlt sich, auf jeden Fall vor der Ausbildung mit dem Ausbildungsberater:innen der Handwerkskammer Kontakt aufzunehmen. Ausbilder sollten die Handwerksordnung, das Berufsbildungsgesetz und, sofern Jugendliche ausgebildet werden, das Jugendarbeitsschutzgesetz inhaltlich kennen, denn hier sind die Rechte und Pflichten von Ausbildern und Lehrlingen (Auszubildenden) genau geregelt. Zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses muss ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Wer verantwortlich ausbilden will, muss persönlich und fachlich geeignet sein und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen. Handwerksmeister erfüllen diese Voraussetzungen. Bei Ausbildern ohne Meisterprüfung werden die fachlichen Kenntnisse durch eine Gesellen- oder Abschlussprüfung nachgewiesen, der Ausbilder muss 24 Jahre alt sein und ebenfalls die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nachweisen. Möglich ist dies durch die Ausbildereignungsprüfung.

Ich möchte in meinem Betrieb erstmals Lehrlinge ausbilden. Gibt es dafür Informationsmaterial?
Die rechtlichen Grundlagen sind in der Handwerksordnung oder im Berufsbildungsgesetz niedergelegt. Bei Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zusätzlich zu beachten. Daneben ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes wichtig, die das Berufsbild, die Prüfungsanforderungen und den betrieblichen Rahmenausbildungsplan enthält. Empfohlen wird auf jeden Fall die Kontaktaufnahme mit der Ausbildungsberatung.

Wozu gibt es die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) und wo findet sie statt?
Die Überbetriebliche Ausbildung dient dazu, das Wissen der Lehrlinge auf einen einheitlichen Stand zu bringen und die Qualität der Ausbildung zu verbessern. Bereiche, die im Ausbildungsbetrieb angesprochen oder gestreift wurden, werden in den ein- oder zweiwöchigen Veranstaltungen vertieft und intensiviert. Nach den Kursen können die Lehrlinge im Betrieb sofort ihre Kenntnisse einsetzen.

Wird die Zeit der Berufsschule auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet?
Die Berufsschulzeit gehört zur Ausbildung und ist daher auf die  betriebliche Ausbildungszeit anzurechnen. Die Anrechnungspflicht ist bei jugendlichen Auszubildenden anders geregelt als bei volljährigen Auszubildenden.

Ich habe Fragen zur Ausbildungsvergütung. Wer kann mir weiter helfen?
Fragen zur Vergütung können die Mitarbeiterinnen der Lehrlingsrolle und die Ausbildungsberater beantworten.

Kann ich während der Ausbildung den Ausbildungsbetrieb wechseln?
Wenn triftige Gründe vorliegen (Vergütungen werden beispielsweise nicht bezahlt), kann der Ausbildungsplatz gewechselt werden. Allerdings sollte eine schriftliche Aufforderung an den Betrieb gehen, in der diese fehlende Vergütung eingefordert wird, damit für beide Seiten die Möglichkeit besteht, die Ursachen der Unzufriedenheit aus dem Weg zu räumen.

Mein Ausbildungsbetrieb hat Insolvenz angemeldet. Was passiert nun mit mir?
Wenden Sie sich  umgehend an die Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit. Unsere Ausbildungsberater helfen Ihnen gern weiter auf der Suche nach einem weiterführenden Ausbildungsbetrieb.

Aus welchen Gründen ist eine Abmahnung gerechtfertigt?
Folgende Gründe rechtfertigen eine Abmahnung:

  • unentschuldigtes Fehlen
  • trotz Aufforderung keine Abgabe des Berichtheftes
  • zu späte Abgabe einer Krankmeldung
  • Unpünktlichkeit

Wann ist die Ausbildung tatsächlich zu Ende: laut Berufsausbildungsvertrag oder mit Abschluss der Prüfung?
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. (Dies ist im Allgemeinen am letzten Prüfungstag.)

Wo findet man Lehrstellen?
Freie Ausbildungsplätze bietet unsere Lehrstellenbörse. Sie können sich auch mit unserer Mitarbeiterin Frau Krispin in Verbindung setzen.

Wo findet man Praktikumsplätze?
Welche Betriebe aus der Region Kassel ein Schnupperpraktikum im Handwerk anbieten, erfährt man aus unserer Lehrstellen- und Praktikumsbörse.

Ich möchte ein Auslandspraktikum absolvieren. Wer kann mich beraten?
Anna Adamsky (0561 7888-139) berät Sie gern. Weitere Infos auf der Seite Mobilitätsberatung.

Welche Weiterbildungsangebote gibt es bei der Handwerkskammer?
Das Weiterbildungsangebot der Handwerkskammer umfasst verschiedene Gebiete: Weiterführende Informationen auf unserer Seite Bildungszentren.

Ich möchte mein im Ausland abgelegtes Prüfungszeugnis anerkennen lassen. Welche Papiere sind hierzu notwendig?
Oliver Petersen (0561 7888-132) führt gern ein telefonisches Informationsgespräch mit Ihnen.