Seminar informiert über "erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsnachfolge"
08.06.2012
„Was wird aus meinem Handwerksbetrieb, wenn ich sterbe?“ Mit dieser Frage beschäftigen sich viele Betriebsinhaber nur ungern. „Da müssten wir mal was machen", „das hat noch Zeit", oder „so alt sind wir ja noch nicht", lauten die üblichen Antworten, die die Betriebsberaterinnen und Betriebsberater der Handwerkskammer Kassel zu hören bekommen. Dennoch treten viele Unternehmer beispielsweise ihre Urlaubsfahrt oder Flugreise mit dem mulmigen Gefühl an, ob wirklich alles Notwendige geregelt ist. Deshalb bietet die Handwerkskammer Kassel im Rahmen ihrer neuen Veranstaltungsreihe "Erfolgreich im Handwerk" ein Kurzseminar zu "erbrechtlichen Gestaltungs-möglichkeiten der Betriebsnachfolge" an.
„Die erbrechtliche Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern kann im Erbfall für den Erhalt des Handwerksbetriebes von elementarer Bedeutung sein“, weiß Johanna Ronshausen, Betriebsberaterin der Handwerkskammer. "Nichts ist schlimmer für ein Handwerksunternehmen, wie fehlende Vorsorgevollmachten oder das Entstehen einer Erbengemeinschaft.“ Deshalb will die Kammer mit dem Seminarangebot Betriebsinhabern Anregungen und Informationen für die Vorsorge und Absicherung ihrer Firma im Ernstfall geben.
Die Veranstaltung findet am Dienstag, den 19. Juni von 17.00 bis circa 19.30 Uhr im Kurhessensaal der Handwerkskammer Kassel statt.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung jedoch erforderlich:
E-Mail: betriebsberatung@hwk-kassel.de oder Johanna Ronshausen (Tel. 0561 7888-158). Der aktuelle Flyer und die Anmeldung zur Veranstaltung stehen auch auf der Homepage der Kammer unter www.hwk-kassel.de/beratung/news.
Auf der Tagesordnung des Kurzseminars stehen unter anderem die Themen Erbrecht, Testament und Erbvertrag, Personal-, Kapital-, Versorgungs- und Abfindungsentscheidungen, Besonderheiten der verschiedenen Rechtsformen und steuerliche und steuerrechtliche Grundlagen. Über die rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen referieren Dr. Barbara Rödiger von der Sozietät "KBW Rechtsanwälte" (Kassel), und Torsten Sinzig von der "B. Rosenberg GmbH Steuerberatungsge-sellschaft" (Bad Wildungen).
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