Infobroschüre: 50 Fragen und Antworten zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
06.03.2012
Was genau bedeutet Arbeitnehmerfreizügigkeit? Welche Mindestvorgaben gelten für die Vergütung im Allgemeinen und in den vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfassten Branchen? Und was hat sich seit dem 1. Mai 2011 im deutschen Arbeitserlaubnisrecht geändert? Diese und 47 weitere Fragen rund um die Arbeitnehmerfreizügigkeit beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seiner Informationsbroschüre "Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern - 50 Fragen und Antworten zum 1. Mai 2011". Sie steht auf den Internetseiten des BMAS zum Herunterladen bereit.
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