FAQ – Was am meisten gefragt wurde
Was muss ich beachten, wenn ich Handwerksleistungen in Auftrag geben will?
Ärger mit dem Handwerker? Das muss nicht sein. Zehn "goldene Regeln" helfen Unzufriedenheit und Missstimmung zu vermeiden.
- Aufträge sollten Sie ausschließlich an qualifizierte Fachbetriebe vergeben. Im Zweifelsfall verschafft Ihnen ein Anruf bei der HWK (Tel. 0561/ 78 88 142) Klarheit darüber, ob es sich um einen in der Handwerksrolle eingetragenen Fachbetrieb handelt. Besondere Vorsicht ist immer bei "Haustürgeschäften" geboten.
- Vor Auftragsvergabe sollten Sie von mehreren Handwerkern (schriftliche) Kostenvoranschläge einholen. Bitte beachten Sie dabei stets: Kostenvoranschläge sind grundsätzlich nicht verbindlich, es sei denn, dies wird ausdrücklich vereinbart.
- Größere Aufträge, vor allem im Baubereich, sollten nur Sie stets schriftlich und nur nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)" vergeben. Leistungsumfang und -inhalt sollten im Vertrag präzise geregelt und wichtige Termine, bei einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin, fixiert werden.
- Bei mündlich erteilten Aufträgen oder Reparaturaufträgen sollten Sie im Gespräch mit dem Handwerker möglichst genaue Angaben über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten machen. Das erlaubt dem Fachbetrieb den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser zu planen. Ihnen werden so unnötige Kosten erspart.
- Bitte beachten Sie: Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen bezahlt werden. Ein Handwerker aus der Nachbarschaft ist deshalb in der Regel günstiger.
- Erkundigen Sie sich bereits vor Auftragsvergabe genau über sämtliche anfallende Kosten (Stundenverrechnungssätze, Höhe der Fahrtkosten, Zahlungskonditionen etc.).
- Hinterlassen Sie dem Handwerker bei der Auftragsvergabe und der Terminvereinbarung eine Rufnummer, unter der man Sie erreichen kann. So können Sie bei zeitlichen Verschiebungen, beim Auftreten unvorhersehbarer Probleme sowie bei Überschreitung einer vereinbarten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt werden.
- Arbeitet der Handwerker bei Ihnen, so sollten Sie die im Arbeitsbericht festgehaltene Zeit quittieren und eine Durchschrift dieses Belegs einbehalten.
- Bitte beachten Sie: Gegen eine Unterhaltung mit dem Handwerker ist nichts einzuwenden, dient sie doch der Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses. Doch auch diese Zeit ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden.
- Wenn Reklamationen auftreten, sollten diese zunächst in einem offenen Gespräch mit dem von Ihnen beauftragten Handwerker geklärt werden. Können Differenzen auf diesem Weg nicht ausgeräumt werden, hilft Ihnen die Verbraucherzentrale oder die HWK gerne weiter.
Nachsatz:
Handwerksbetriebe sind keine Kreditinstitute. Nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Rechnungsstellung sollte Sie als Kunde auch ordnungsgemäß zahlen. Handwerkerrechnungen sind ohne Abzug zahlbar. Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, darf auch kein Betrag für eventuelle Gewährleistungen einbehalten werden.
Weitere Informationen gibt es bei Geschäftsführer Eberhard Bierschenk, Leiter der Rechtsabteilung der HWK, Telefon 0561 / 7888 101.
Wie finde ich als Nachfrager von Handwerksprodukten bzw. -dienstleistungen einen geeigneten Handwerksbetrieb?
Sie können dazu unsere Betriebsdatenbank benutzen. Hier haben Sie verschiedene Suchmöglichkeiten; Sie können bspw. lokal suchen (z.B. Maler in Kassel), oder auch nach bestimmten Produkten oder Dienstleistungsangeboten (z.B. Lackierarbeiten am Kfz) recherchieren, selbstverständlich bieten wir Ihnen auch kombinierte Suchmöglichkeiten an. Unser Service steht für Qualität, denn bei uns erhalten Sie nur Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben. Hier gehts zur Betriebsdatenbank
Kann ich als Schüler auf den Internetseiten der Handwerkskammer auch freie Lehrstellen finden?
Selbstverständlich. Unsere neue Lehrstellendatenbank gibt Dir ein aktuelles Angebot. Einfach hier klicken: Lehrstellendatenbank
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