Was ist die Handwerkskammer?
Die Handwerkskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die die Interessen der Handwerksbetriebe in ihrer Region vertritt. Ihre Aufgaben sind gesetzlich in der Handwerksordnung geregelt.
Die Organe der Handwerkskammer sind die Vollversammlung, der Vorstand und die Ausschüsse. Die Vollversammlung, besteht aus 48 Mitgliedern, 32 Meistervertretern (Arbeitgeber) und 16 Arbeitnehmervertretern. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, 2 Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 12 weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
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