Innungen und Verbände

Selbständige Handwerker eines Handwerksberufes können zur Förderung ihrer gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks eine Innung bilden. Innungen sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Rechtsaufsicht über die Innung führt die Handwerkskammer, in deren Bezirk die Innung ihren Sitz hat.

Liste der Innungen mit eigener Geschäftsführung

Liste der Landesinnungen

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