Überlegt gewähltWo kann ich meinen Betrieb eröffnen?

Existenzgründer möchten ihren Betrieb schnell bekannt machen und neue Kunden gewinnen. Sie schauen in die Zukunft und planen den Betrieb über viele Jahre. Daher ist die Auswahl des richtigen Standorts und der geeigneten Immobile ein wichtiger Schritt zum Erfolg.

Symbolbild: Luftaufnahme einer großen, vielbefahrenen Kreuzung.
© Tom Fisk / pexel

Lage der Immobilie

Die Lage der Immobilie ist ausschlaggebend für die Gewinnung von Kunden und die Verbreitung Ihres Angebots. Daher sollte der Standort für Ihre Kunden gut erreichbar und verkehrsgünstig gelegen sein. Sie sollten die Bedürfnisse und Erwartungen Ihrer Kunden kennen, um beurteilen zu können, ob die Kundenfrequenz am geplanten Standort den Erwartungen entsprechen könnte. Beliebte Ortslagen haben meist den Nachteil, dass dort bereits andere Betriebe der gleichen Branche ansässig sind. Daher ist eine Umfeldanalyse mit einem Blick auf die Mitbewerber notwendig.

Viele Neugründungen beginnen meist klein und wachsen im Laufe der Zeit zu einem größeren Unternehmen. Um Wachstum zu ermöglichen sollte der neue Standort ausreichend Platz für zukünftige Entwicklungen und den Anforderungen des jeweiligen Gewerks bieten.

Portrait von Norbert Quast
Ansprechpartner

Norbert Quast
Beratung zu Bau, Energie & Umweltschutz

Tel. 0561 7888-175
norbert.quast@hwk-kassel.de

Baurecht

Nicht jeder Betrieb kann sich an jedem Standort niederlassen, denn es gibt häufig Unverträglichkeiten zwischen lärmendem Gewerbe und dem Ruhebedürfnis von Anwohnern. Daher gibt es Gebiete, in denen nur das Wohnen oder eine Mischung aus Wohnnutzung und Gewerbebetrieben zulässig sind sowie Gebiete, die nur für Gewerbe- und Industriebetriebe vorgesehen sind. Um Konflikte zu vermeiden und eine langfristige Planungssicherheit zu bekommen, ist eine Überprüfung der Zulässigkeiten an dem gewählten Standort notwendig.

Neubau oder Umbau

In der Phase der Existenzgründung sind die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel meist knapp. Daher liegt es zunächst nahe, eine gebrauchte Gewerbeimmobilie zu übernehmen. Kleinere Ladengeschäfte zu renovieren, ist meist nicht aufwändig. Bei größeren und älteren Gewerbeobjekten kann ein Sanierungsstau zu erheblichen Folgekosten führen. Daher sollte vor der endgültigen Kaufentscheidung eine genaue Betrachtung des Zustands der Bausubstanz erfolgen. Möglicherweise kann es wirtschaftlich sein, ein stark sanierungsbedürftiges Bauwerk abzureißen oder gleich neu zu bauen. Vor der Planung eines Neubaus muss eine möglichst umfangreiche Bedarfsanalyse und Finanzplanung erfolgen.

Immobilienbewertung

In hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es Gutachterausschüsse für Immobilienwerte. Diese Ausschüsse sind selbständige und unabhängige Einrichtungen des Landes Hessen. In ihnen sind ausschließlich Fachleute ehrenamtlich tätig, die an keinerlei Weisung gebunden sind. Hauptaufgabe der Gutachterausschüsse ist die Herstellung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Sie führen eine Kaufpreissammlung, ermitteln Bodenrichtwerte und leiten Daten für die Immobilienwertermittlung ab.

Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder Immobilie kann in der regionalen Geschäftsstelle ein Verkehrswertgutachten (Marktwert) beantragen. Die Gebühren für das Gutachten richten sich nach der Höhe des Verkehrswerts.

Noch mehr Rechtliches

Ist nun die passende Gewerbeimmobilie erworben, sind möglicherweise weitere Auflagen zu beachten. Im Einzelfall muss geprüft werden, welche Auflagen und Regelwerke von Bedeutung sein können. So müssen z.B. Veränderungen am Bauwerk der Hessischen Bauordnung (HBO), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und anderen technischen Regeln entsprechen. Für Arbeitsstätten, in denen mindestens ein Mitarbeiter arbeitet, sind die technischen Regeln für Arbeitsstätten und die Arbeitsstättenverordnung einzuhalten. Bei einigen Gewerken können auch weitere Regelwerke, wie z. B. für Hygiene eine Bedeutung haben.