Wir vermitteln

Symbolbild: Händedruck zweier Menschen.
© KMPZZZ - AdobeStock

Wir vermitteln, bevor es hart auf hart kommt. Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Vertragspartner haben, nutzen Sie die Möglichkeit der Schlichtung und fordern Sie ein Antragsformular an.

Die Handwerkskammer Kassel hat eine unabhängige Schlichtungsstelle, die sowohl von kammerzugehörigen Handwerksbetrieben als auch von deren Kunden angerufen werden kann, errichtet. Das Schlichtungsverfahren hat zum Ziel, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen, um ein kostenintensives und zeitaufwändiges Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Portrait von Bianca Grunewald
Ansprechpartner

Bianca Grunewald
Sekretariat

Tel. 0561 7888-101
Fax 0561 7888-222
bianca.grunewald@hwk-kassel.de

Zuständigkeiten

Die Schlichtungsstelle ist zuständig bei Streitigkeiten:

  • z.B. über die fachgerechte Ausführung
  • die Höhe der Vergütung
  • sowie für Meinungsverschiedenheiten über die Erfüllung weiterer Vertragspflichten.

Das Schlichtungsverfahren muss schriftlich beantragt werden. Zur Deckung der Auslagen fällt eine Gebühr von 20 Euro an. Die Kosten für Ortstermine und Sachverständigengutachten werden ggf. zusätzlich erhoben. Die eigenen Auslagen hat jede Partei selbst zu tragen.

Vorsitzender

VRiOLG a.D.
Dr. Jürgen Nesselrodt
Tel.: 0561 - 4003803
 

Schlichtungsanträge

Soll sich der Schlichtungsantrag eines Kunden / einer Kundin gegen die Tätigkeit eines Handwerksunternehmen richten, wird das Formular »Auftraggeberbeschwerde« benötigt.

Ergibt sich der Schlichtungsantrag eines Handwerksunternehmers aus dem Verhalten seines Kunden / seiner Kundin, so ist das Formular »Unternehmerbeschwerde« zu verwenden.

Die benötigten Formulare können auch telefonisch angefordert werden.