Schwarzarbeitsbekämpfung

Illegale wirtschaftliche Tätigkeiten sind eine Gefahr für die gesamte Wirtschaft. Insbesondere die Schwarzarbeit gefährdet die selbständigen Existenzen und Arbeitsplätze im Handwerk und schwächt damit einen wichtigen Stützpfeiler unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Handwerksordnung macht sich strafbar, wer ein Handwerk selbständig ausübt, ohne eine Anzeige vom Beginn eines selbständigen Gewerbes vorgenommen zu haben oder der Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle nachgekommen zu sein.

Die Handwerkskammer kämpft gegen die Schwarzarbeit. Sie können uns und die zuständigen Verfolgungsbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung unterstützen. Unser Gewerbeprüfer klärt im Rahmen von Betriebsbesuchen und Baustellenkontrollen, ob handwerkliche Arbeiten unberechtigterweise durchgeführt werden.

Wenn Sie einen konkreten Verdacht haben, melden Sie uns diesen.

Ansprechpartner:

Gewerbeprüfer Sven Kurzeknabe
Tel.: 0561 / 78 88 181
Fax: 0561 / 78 88 222
E-Mail: Sven.Kurzeknabe@hwk-kassel.de

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Gewerbeprüfer
Sven Kurzeknabe

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